Aktiengesetz
| Drittes Buch - Verbundene Unternehmen (§§ 291 - 393) |
| Erster Teil - Unternehmensverträge (§§ 291 - 307) |
| Dritter Abschnitt - Sicherung der Gesellschaft und der Gläubiger (§§ 300 - 303) |
Eine Gesellschaft kann, gleichgültig welche Vereinbarungen über die Berechnung des abzuführenden Gewinns getroffen worden sind, als ihren Gewinn höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, um den Betrag, der nach § 300 in die gesetzlichen Rücklagen einzustellen ist, und den nach § 268 Abs. 8 des Handelsgesetzbuchs ausschüttungsgesperrten Betrag, abführen. Sind während der Dauer des Vertrags Beträge in andere Gewinnrücklagen eingestellt worden, so können diese Beträge den anderen Gewinnrücklagen entnommen und als Gewinn abgeführt werden.
Rechtsprechung zu § 301 AktG
42 Entscheidungen zu § 301 AktG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LG Bonn, 10.01.2006 - 11 O 79/05
Stille Gesellschaft, Festvergütung
- OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11
Unternehmensbewertung; Ertragswertverfahren; Tax-CAPM; Marktrisikoprämie; ...
- OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11
- OLG Schleswig, 02.03.2011 - 9 U 22/10
Bank muss zugesagte Sonderzahlung an stille Gesellschafter auch bei absehbarem ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 08.08.2001 - I R 25/00
Aufgelöste Kapitalrücklage unterliegt nicht der Gewinnabführung an Organträger
- FG Münster, 04.05.2001 - 9 K 4668/98
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als Gewinnabführung
- FG Münster, 31.01.2000 - 9 K 6925/98
Leg - ein - Hol - Zurück: Auch nach Beendigung einer Organschaft weiter möglich
- BFH, 18.12.2002 - I R 50/01
Wie I R 68/01 (n. v.)
- BFH, 18.12.2002 - I R 68/01
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als Gewinnabführungen i. S. der §§ 14 ff. KStG">...
- BFH, 18.12.2002 - I R 51/01
Vororganschaftliche Mehrabführungen
- FG Berlin-Brandenburg, 14.09.2011 - 12 K 12136/08
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von gewinnunabhängigen Entgelten an stille ...
- FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5299/04
Verlustübernahme nach § 302 AktG als Organschaftsvoraussetzung
- OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 5 U 56/11
Analoge Anwendung von § 304 AktG zugunsten von Genussscheinberechtigten
- FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 3 K 4024/05
Steuerliche Zurechnung von Einkünften einer Organgesellschaft bzw. einer GmbH; ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 21.10.2010 - IV R 21/07
Kein ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag bei "vergessener" ...
- BFH, 21.10.2010 - IV R 21/07
- BGH, 20.05.1997 - II ZB 9/96
Abfindungsanspruch der außenstehenden Aktionäre nach Beendigung des ...
- FG Münster, 12.03.2004 - 9 K 2134/00
Anschaffungskosten
- BFH, 28.10.1970 - I R 27/66
- FG Köln, 12.04.2011 - 13 K 3136/04
BMF-Schreiben
Literatur im Internet zu § 301 AktG
Querverweise
- AktG
- Aktiengesellschaft
- Verfassung der Aktiengesellschaft
- Vorstand
- § 76 (Leitung der Aktiengesellschaft)
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Allgemeines
- § 246a (Freigabeverfahren)
- Verbundene Unternehmen
- Eingegliederte Gesellschaften
- § 324 (Gesetzliche Rücklage; Gewinnabführung; Verlustübernahme)
- Körperschaftssteuergesetz (KStG)
- Einkommen
- Sondervorschriften für die Organschaft
- § 17 (Andere Kapitalgesellschaften als Organgesellschaft)
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