Aktiengesetz
| Drittes Buch - Verbundene Unternehmen (§§ 291 - 393) |
| Erster Teil - Unternehmensverträge (§§ 291 - 307) |
| Dritter Abschnitt - Sicherung der Gesellschaft und der Gläubiger (§§ 300 - 303) |
(1) Endet ein Beherrschungs- oder ein Gewinnabführungsvertrag, so hat der andere Vertragsteil den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
(3) Statt Sicherheit zu leisten, kann der andere Vertragsteil sich für die Forderung verbürgen. § 349 des Handelsgesetzbuchs über den Ausschluß der Einrede der Vorausklage ist nicht anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 303 AktG
103 Entscheidungen zu § 303 AktG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84
Autokran - Konzernhaftung bei Vermögenslosigkeit einer abhängigen GmbH
- BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90
Video - Verlustausgleichspflicht im qualifiziert faktischen GmbH-Konzern
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 20.08.1993 - 2 BvR 1610/91
Verfassungsrechtliche Prüfung der analogen Anwendung haftungsbegründender Normen ...
- BVerfG, 20.08.1993 - 2 BvR 1610/91
- BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06
Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16 ...
- LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06
- BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88
Tiefbau - Anspruch der abhängigen GmbH auf Verlustausgleich gegen herrschendes ...
- BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91
TBB - Haftung im qualifizierten faktischen Konzern
- BGH, 11.11.1991 - II ZR 287/90
Haftung aus Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen im GmbH-Vertragskonzern
- BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95
Anspruch auf Sicherheitsleistung bei Insolvenzsicherung
- OLG Koblenz, 30.11.1990 - 2 U 317/89
Zum selben Verfahren:
- OLG Koblenz, 10.11.1990 - 2 U 317/89
Durchgriffshaftung des beherrschenden Unternehmens bei Nichtigkeit des ...
- OLG Koblenz, 10.11.1990 - 2 U 317/89
- BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88
Supermarkt - Wirksamkeitsvoraussetzungen eines von zwei GmbH abgeschlossenen ...
- OLG Hamm, 18.02.2008 - 8 U 235/06
Begrenzung des Sicherungszeitraumes für Versorgungsansprüche nach dem Ende eines ...
- BGH, 14.12.1987 - II ZR 170/87
Familienheim - Behandlung eines nichtigen, aber durchgeführten Beherrschungs- ...
- BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 197/92
Haftung im qualifiziert faktischen Konzern
- BGH, 19.09.1994 - II ZR 237/93
Konzernrechtliche Haftung für eine abhängige GmbH
- OLG Köln, 26.02.2008 - 15 U 147/07
Architekten & Ingenieure
- BGH, 18.03.1996 - II ZR 299/94
Voraussetzungen und Umfang der Sicherheitsleistung
- OLG Zweibrücken, 08.01.2004 - 4 U 70/03
Gläubigerschutz für Ansprüche aus einem Altersteilzeitanstellungsverhältnis bei ...
- OLG Köln, 26.08.1996 - 11 U 99/94
Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters
Literatur im Internet zu § 303 AktG
Querverweise
- AktG
- Aktiengesellschaft
- Verfassung der Aktiengesellschaft
- Vorstand
- § 76 (Leitung der Aktiengesellschaft)
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Allgemeines
- § 246a (Freigabeverfahren)
- Verbundene Unternehmen
- Eingegliederte Gesellschaften
- § 324 (Gesetzliche Rücklage; Gewinnabführung; Verlustübernahme)
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