Aktiengesetz
| Drittes Buch - Verbundene Unternehmen (§§ 291 - 393) |
| Zweiter Teil - Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen (§§ 308 - 318) |
| Zweiter Abschnitt - Verantwortlichkeit bei Fehlen eines Beherrschungsvertrags (§§ 311 - 318) |
(1) Besteht kein Beherrschungsvertrag, so darf ein herrschendes Unternehmen seinen Einfluß nicht dazu benutzen, eine abhängige Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien zu veranlassen, ein für sie nachteiliges Rechtsgeschäft vorzunehmen oder Maßnahmen zu ihrem Nachteil zu treffen oder zu unterlassen, es sei denn, daß die Nachteile ausgeglichen werden.
(2) Ist der Ausgleich nicht während des Geschäftsjahrs tatsächlich erfolgt, so muß spätestens am Ende des Geschäftsjahrs, in dem der abhängigen Gesellschaft der Nachteil zugefügt worden ist, bestimmt werden, wann und durch welche Vorteile der Nachteil ausgeglichen werden soll. Auf die zum Ausgleich bestimmten Vorteile ist der abhängigen Gesellschaft ein Rechtsanspruch zu gewähren.
Rechtsprechung zu § 311 AktG
86 Entscheidungen zu § 311 AktG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 01.12.2008 - II ZR 102/07
MPS
Zum selben Verfahren:
- BGH, 03.03.2008 - II ZR 124/06
Gesellschaftsrecht - Haftung eines faktisch herrschenden Unternehmens
Zum selben Verfahren:
- LG Bonn, 27.04.2005 - 16 O 13/04
Klage eines Kleinaktionärs der Deutschen Telekom gegen die Bundesrepublik ...
- OLG Köln, 27.04.2006 - 18 U 90/05
Telekom-Aktionär mit Klage wegen UMTS-Lizenz erneut gescheitert // Revision beim ...
- LG Bonn, 27.04.2005 - 16 O 13/04
- BGH, 01.03.1999 - II ZR 312/97
Begriff des Nachteils; Rechtsfolgen gewerbesteuerlicher Organschaft
- OLG Stuttgart, 30.05.2007 - 20 U 12/06
Aktienrecht: Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus qualifiziertem ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 25.06.2008 - II ZR 133/07
Gesellschaftsrecht - Aktienrechtliches Wettbewerbsverbot
- BGH, 24.04.2009 - II ZR 133/07
Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BGH, 25.06.2008 - II ZR 133/07
- LG Köln, 23.11.2007 - 82 O 214/06
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Literatur im Internet zu § 311 AktG
- Staatliche Einlasskontrolle bei Staatsfonds und anderen ausländischen Investoren im Gefüge von Kapitalmarktregulierung, nationalem und internationalem Wirtschaftsrecht von Dr. Kaspar Krolop (Aufsatz)
Anmerkungen zum Referentenentwurf eines 13. Gesetzes zur Änderungen des Außenwirtschaftgesetzes
über Humboldt Forum Recht (HFR) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
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