Aktiengesetz
| Drittes Buch - Verbundene Unternehmen (§§ 291 - 393) |
| Dritter Teil - Eingegliederte Gesellschaften (§§ 319 - 327) |
(1) Die ausgeschiedenen Aktionäre der eingegliederten Gesellschaft haben Anspruch auf angemessene Abfindung. Als Abfindung sind ihnen eigene Aktien der Hauptgesellschaft zu gewähren. Ist die Hauptgesellschaft eine abhängige Gesellschaft, so sind den ausgeschiedenen Aktionären nach deren Wahl eigene Aktien der Hauptgesellschaft oder eine angemessene Barabfindung zu gewähren. Werden als Abfindung Aktien der Hauptgesellschaft gewährt, so ist die Abfindung als angemessen anzusehen, wenn die Aktien in dem Verhältnis gewährt werden, in dem bei einer Verschmelzung auf eine Aktie der Gesellschaft Aktien der Hauptgesellschaft zu gewähren wären, wobei Spitzenbeträge durch bare Zuzahlungen ausgeglichen werden können. Die Barabfindung muß die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlußfassung ihrer Hauptversammlung über die Eingliederung berücksichtigen. Die Barabfindung sowie bare Zuzahlungen sind von der Bekanntmachung der Eintragung der Eingliederung an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
(2) Die Anfechtung des Beschlusses, durch den die Hauptversammlung der eingegliederten Gesellschaft die Eingliederung der Gesellschaft beschlossen hat, kann nicht auf § 243 Abs. 2 oder darauf gestützt werden, daß die von der Hauptgesellschaft nach § 320 Abs. 2 Nr. 2 angebotene Abfindung nicht angemessen ist. Ist die angebotene Abfindung nicht angemessen, so hat das in § 2 des Spruchverfahrensgesetzes bestimmte Gericht auf Antrag die angemessene Abfindung zu bestimmen. Das gleiche gilt, wenn die Hauptgesellschaft eine Abfindung nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten hat und eine hierauf gestützte Anfechtungsklage innerhalb der Anfechtungsfrist nicht erhoben oder zurückgenommen oder rechtskräftig abgewiesen worden ist.
Rechtsprechung zu § 320b AktG
73 Entscheidungen zu § 320b AktG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94
DAT/Altana - Bestimmung der Abfindung ausscheidender Aktionäre unter ...
- OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - 19 W 9/03
Abhängiges Unternehmen: Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre in Aktien der ...
- BGH, 13.11.2001 - XI ZR 122/01
Geltung des Übernahmekodex für gesetzlich vorgeschriebene Angebote
- OLG Düsseldorf, 31.03.2006 - 26 W 5/06
Zur Bewertung von Unternehmen mit der Ertragswertmethode
- OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11
Unternehmensbewertung; Ertragswertverfahren; Tax-CAPM; Marktrisikoprämie; ...
- OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11
- BGH, 30.03.1998 - II ZR 12/97
Abfindung der ausscheidenden Aktionäre bei Eingliederung einer
- OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 8 W 488/97
Kostenfestsetzung und -erstattung bei außergerichtlicher Streitbeilegung im ...
- BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bemessung der Entschädigung des ...
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 116/00
Beschwerdebefugnis im Spruchverfahren - gemeinsamer Vertreter außenstehender ...
- OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06
Spruchverfahren außenstehender Aktionäre nach Unternehmensvertrag: ...
- OLG Stuttgart, 06.07.2007 - 20 W 5/06
Konzernverschmelzung einer Tochter- auf die Muttergesellschaft; Bestimmung des ...
- BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09
Stollwerck
- OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 5 W 57/09
Gerichtliche Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach § 14 UmwG
- BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 1267/06
Rechtsstellung des gemeinsamen Vertreters der nicht beteiligten Aktionäre im ...
- BayObLG, 01.12.2004 - 3Z BR 106/04
Antragstellung im Spruchverfahren bei regulärem Delisting - Anspruch auf ...
- OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/00
Beherschender Einfluss im Sinne von § 17 AktG bei einer Minderheitenbeteiligung ...
- BGH, 18.10.2010 - II ZR 270/08
Aktienrecht - Umtauschverhältnis bei Eingliederung in Hauptgesellschaft
Literatur im Internet zu § 320b AktG
Querverweise
- AktG
- Aktiengesellschaft
- Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
- § 71 (Erwerb eigener Aktien)
- Verfassung der Aktiengesellschaft
- Vorstand
- § 76 (Leitung der Aktiengesellschaft)
- Verbundene Unternehmen
- Eingegliederte Gesellschaften
- § 320 (Eingliederung durch Mehrheitsbeschluß)
- Körperschaftssteuergesetz (KStG)
- Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- § 34 (Schlussvorschriften)
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