Aktiengesetz

   Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277)   
   Vierter Teil - Verfassung der Aktiengesellschaft (§§ 76 - 149)   
   Erster Abschnitt - Vorstand (§§ 76 - 94)   
§ 79

(weggefallen)

Rechtsprechung zu § 79 AktG

5 Entscheidungen zu § 79 AktG in unserer Datenbank:

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Gesetzesmaterialien zu § 79 AktG

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008, in Kraft getreten am 1.11.2008:

Literatur im Internet zu § 79 AktG

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