(1) Nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens können Anfechtungsansprüche, die der Insolvenzverwalter geltend machen konnte, von den einzelnen Gläubigern nach diesem Gesetz verfolgt werden, soweit nicht dem Anspruch entgegenstehende Einreden gegen den Insolvenzverwalter erlangt sind.
(2) War der Anfechtungsanspruch nicht schon zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerichtlich geltend gemacht, so werden die in den §§ 3 und 4 bestimmten Fristen von diesem Zeitpunkt an berechnet, wenn der Anspruch bis zum Ablauf eines Jahres seit der Beendigung des Insolvenzverfahrens gerichtlich geltend gemacht wird. Satz 1 gilt für die in den §§ 6 und 6a bestimmten Fristen entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle der gerichtlichen Geltendmachung des Anfechtungsanspruchs die Erlangung des vollstreckbaren Schuldtitels tritt.
Hinweis der Redaktion:Beachte hinsichtlich der Änderung von § 18 Abs. 2 die Übergangsvorschrift des § 20 Abs. 3.
Rechtsprechung zu § 18 AnfG
8 Entscheidungen zu § 18 AnfG in unserer Datenbank:
- FG Münster, 28.02.2013 - 6 V 3617/12
- OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 12 U 86/11
Verjährung von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung bei mehrfacher Eröffnung des ...
- BGH, 17.02.2011 - IX ZR 91/10
Insolvenzrecht - Abtretung des Rückgewähranspruchs aus Insolvenzanfechtung
Zum selben Verfahren:
- OLG Zweibrücken, 22.04.2010 - 4 U 128/09
Geltendmachung des Anfechtungsrechts des Insolvenzverwalters
- OLG Zweibrücken, 22.04.2010 - 4 U 128/09
- BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07
Insolvenzrecht - Verlust der Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters
- FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 57/10
Anfechtung einer Sicherungsabtretung: Verfahrensaufnahme durch Insolvenzverwalter
- BGH, 03.03.2009 - XI ZR 41/08
Bürgschaft - Anspruch gegen Bürgen auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
- BGH, 06.10.2005 - IX ZR 36/02
Insolvenzrecht - Zur Auslegung eines Insolvenzplanes
Gesetzesmaterialien zu § 18 AnfG
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008, in Kraft getreten am 1.11.2008:
- Synopse
- Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 30.10.2008
- Informationsseiten des Bundesjustizministeriums
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Sachverständigenanhörung im Gesetzgebungsverfahren, 23.01.2008 (via Bundestag)
- Dokumentation und Hintergründe bei Prof. Dr. Thomas M. J. Möllers, Universität Augsburg
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