Arbeitsgerichtsgesetz
| 1. Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 13a) |
Parteifähig im arbeitsgerichtlichen Verfahren sind auch Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern sowie Zusammenschlüsse solcher Verbände; in den Fällen des § 2a Abs. 1 Nr. 1 bis 3f sind auch die nach dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Sprecherausschussgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz, dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz, dem Drittelbeteiligungsgesetz, dem § 139 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, dem § 51 des Berufsbildungsgesetzes und den zu diesen Gesetzen ergangenen Rechtsverordnungen sowie die nach dem Gesetz über Europäische Betriebsräte, dem SE-Beteiligungsgesetz, dem SCE-Beteiligungsgesetz und dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Personen und Stellen Beteiligte. Parteifähig im arbeitsgerichtlichen Verfahren sind in den Fällen des § 2a Abs. 1 Nr. 4 auch die beteiligten Vereinigungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die oberste Arbeitsbehörde des Bundes oder derjenigen Länder, auf deren Bereich sich die Tätigkeit der Vereinigung erstreckt.
Rechtsprechung zu § 10 ArbGG
329 Entscheidungen zu § 10 ArbGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 64/87
Gesamtbetriebsrat: kein einheitlicher bei mehreren Unternehmen
- BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79
Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der ...
- BAG, 22.12.1960 - 2 AZR 140/58
- LAG Hessen, 17.09.2008 - 9 SaGa 1442/08
Einstweilige Verfügung auf Untersagung eines Streiks - Parteifähigkeit ...
- ArbG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 11 Ga 60/07
Zur Unzulässigkeit einer Gewerkschaftswerbung per E-Mail und zur Parteifähigkeit ...
- BGH, 11.07.1968 - VII ZR 63/66
ÖTV - Aktive Parteifähigkeit von Gewerkschaften als nichtrechtsfähigen Vereinen
- LAG München, 16.07.1997 - 9 TaBV 54/97
Interessensausgleich: Rechtsnatur - Bindungswirkung
- BAG, 25.09.1990 - 3 AZR 266/89
Selbstauflösung einer Gewerkschaft
- BAG, 26.02.1964 - 5 AR 66/64
- BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05
Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff
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