Arbeitsgerichtsgesetz

   5. Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 111 - 123)   
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§ 114

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1055) mit Wirkung vom 01.01.2021 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2021
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)20.05.2020BGBl. I S. 1055
29.05.2020
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)20.05.2020BGBl. I S. 1055

Rechtsprechung zu § 114 ArbGG

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