Arbeitsgerichtsgesetz
| 2. Teil - Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen (§§ 14 - 45) |
| 1. Abschnitt - Arbeitsgerichte (§§ 14 - 32) |
(1) Ehrenamtlicher Richter aus Kreisen der Arbeitgeber kann auch sein, wer vorübergehend oder regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres keine Arbeitnehmer beschäftigt.
(2) Zu ehrenamtlichen Richtern aus Kreisen der Arbeitgeber können auch berufen werden
| 1. | bei Betrieben einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit Personen, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung der juristischen Person oder der Personengesamtheit berufen sind; | |
| 2. | Geschäftsführer, Betriebsleiter oder Personalleiter, soweit sie zur Einstellung von Arbeitnehmern in den Betrieb berechtigt sind, oder Personen, denen Prokura oder Generalvollmacht erteilt ist; | |
| 3. | bei dem Bunde, den Ländern, den Gemeinden, den Gemeindeverbänden und anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Beamte und Angestellte nach näherer Anordnung der zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörde; | |
| 4. | Mitglieder und Angestellte von Vereinigungen von Arbeitgebern sowie Vorstandsmitglieder und Angestellte von Zusammenschlüssen solcher Vereinigungen, wenn diese Personen kraft Satzung oder Vollmacht zur Vertretung befugt sind. |
Rechtsprechung zu § 22 ArbGG
14 Entscheidungen zu § 22 ArbGG in unserer Datenbank:
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2010 - 6 SHa-EhRi 7006/10
Ehrenamtliche Richtertätigkeit auf Arbeitnehmerseite bei Übernahme von ...
- LAG Hamm, 13.06.1991 - 8 AR 8/91
Angehörige des öffentlichen Dienstes als ehrenamtliche Richter aus ...
- LAG Hamm, 20.12.1990 - 8 AR 21/90
Ehrenamtlicher Richter aus Arbeitgeberkreisen
- BAG, 19.08.2004 - 1 AS 6/03
Amtsentbindungsverfahren - Wechsel eines ehrenamtlichen Richters beim ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 08.06.2004 - 1 AS 6/03
Wechsel eines ehrenamtlichen Richters beim Bundesarbeitsgericht von der ...
- BAG, 08.06.2004 - 1 AS 6/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 TaBV 7/07
Geltungsbereich einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur Einführung einer ...
- BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters
- BFH, 15.10.1976 - VI R 232/74
- BFH, 19.12.1969 - VI R 155/67
- LSG Bayern, 22.02.2011 - L 5 KR 204/08
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.1994 - PL 15 S 234/93
Personalvertretung: Mitbestimmung bei der Übertragung von Dienstaufgaben eines ...
- ArbG Berlin, 22.01.1979 - 31 BV 2/78
- BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73
- BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68
Jahresarbeitsverdienstgrenze
Literatur im Internet zu § 22 ArbGG
Querverweise
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