Arbeitsgerichtsgesetz

   2. Teil - Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen (§§ 14 - 45)   
   2. Abschnitt - Landesarbeitsgerichte (§§ 33 - 39)   
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§ 33
Errichtung und Organisation

1In den Ländern werden Landesarbeitsgerichte errichtet. 2§ 14 Abs. 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.

Rechtsprechung zu § 33 ArbGG

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