Arbeitsgerichtsgesetz
| 2. Teil - Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen (§§ 14 - 45) |
| 2. Abschnitt - Landesarbeitsgerichte (§§ 33 - 39) |
In den Ländern werden Landesarbeitsgerichte errichtet. § 14 Abs. 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 33 ArbGG
3 Entscheidungen zu § 33 ArbGG in unserer Datenbank:
- VerfG Brandenburg, 10.05.2007 - VfGBbg 8/07
Verfassungsbeschwerde: Widerruf eines Fördermittel-Bescheids zur Umsetzung eines ...
- VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv ...
- BGH, 11.07.1968 - VII ZR 63/66
ÖTV - Aktive Parteifähigkeit von Gewerkschaften als nichtrechtsfähigen Vereinen
Literatur im Internet zu § 33 ArbGG
Querverweise
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