Arbeitsgerichtsgesetz
| 3. Teil - Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (§§ 46 - 100) |
| 1. Abschnitt - Urteilsverfahren (§§ 46 - 79) |
| 1. Unterabschnitt - Erster Rechtszug (§§ 46 - 63) |
(1) Urteile der Arbeitsgerichte, gegen die Einspruch oder Berufung zulässig ist, sind vorläufig vollstreckbar. Macht der Beklagte glaubhaft, daß die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, so hat das Arbeitsgericht auf seinen Antrag die vorläufige Vollstreckbarkeit im Urteil auszuschließen. In den Fällen des § 707 Abs. 1 und des § 719 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung kann die Zwangsvollstreckung nur unter derselben Voraussetzung eingestellt werden. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Satz 3 erfolgt ohne Sicherheitsleistung. Die Entscheidung ergeht durch unanfechtbaren Beschluss.
(2) Im übrigen finden auf die Zwangsvollstreckung einschließlich des Arrestes und der einstweiligen Verfügung die Vorschriften des Achten Buchs der Zivilprozeßordnung Anwendung. Die Entscheidung über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung kann in dringenden Fällen, auch dann, wenn der Antrag zurückzuweisen ist, ohne mündliche Verhandlung ergehen.
Rechtsprechung zu § 62 ArbGG
373 Entscheidungen zu § 62 ArbGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LAG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - 5 Sa 52/08
Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Absatz 1 Satz 3 ArbGG; Verhältnis ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2007 - 15 Sa 1630/07
Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei unterlassenem Antrag 62 Abs 1 S 2 ArbGG">...
- LAG Sachsen-Anhalt, 25.09.2002 - 8 Sa 344/02
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren wegen ...
- LAG Niedersachsen, 19.03.2009 - 10 Sa 1681/08
Einstellung der Zwangsvollstreckung im arbeitsgerichtlichen Verfahren; 62 Abs. 1 Satz 2 Arb">...
- LAG Köln, 12.06.2002 - 4 Sa 480/02
Arbeitsrecht
- LAG Berlin, 16.05.2006 - 6 Ta 771/06
Vollstreckbare Ausfertigung
- LAG Berlin, 14.07.1993 - 8 Sa 79/93
Arbeitsgerichtsverfahren: Einstellung der Zwangsvollstreckung - Rückerstattung ...
- LAG Düsseldorf, 03.01.2008 - 13 Sa 1895/07
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
- LAG Hamm, 10.06.1988 - 8 Ta 254/88
Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Arrest und einstweiliger Verfügung
- LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, nicht zu ersetzender Nachteil
- LAG Bremen, 26.05.1998 - 4 Ta 30/98
Zwangsvollstreckung: Antrag auf Einstellung
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des ...
- LAG Nürnberg, 07.05.1999 - 7 Ta 89/99
Zwangsvollstreckung: Vorläufige Einstellung bei Vollstreckungsmaßnahmen aus 769 ZPO">...
- LAG Hessen, 28.01.2002 - 9 TaBVGa 7/02
- LAG Hamm, 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08
Zwangsvollstreckung; Einstellung; Kündigung; Weiterbeschäftigung
- LAG Köln, 09.03.2006 - 14 Ta 146/06
- LAG Hamburg, 29.01.2003 - 5 Ta 21/02
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss nach § 769 Abs. 1 ...
- LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs. 1 S. 3 arbGG ...
- LAG Hessen, 05.08.2002 - 16 Ta 339/02
Einstellung der Zwangsvollstreckung; Prozessvergleich
- LAG Köln, 26.05.2010 - 5 Ta 152/10
Unzulässiger Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im ...
Literatur im Internet zu § 62 ArbGG
- Die "Zwischenverfügung" und das Streikrecht von RA Dr. Wolfgang Zimmerling, Saarbrücken (Aufsatz)
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen