Arbeitsgerichtsgesetz
| 3. Teil - Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (§§ 46 - 100) |
| 1. Abschnitt - Urteilsverfahren (§§ 46 - 79) |
| 5. Unterabschnitt - Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 79) |
Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens gelten für Rechtsstreitigkeiten nach § 2 Abs. 1 bis 4 entsprechend. Die Nichtigkeitsklage kann jedoch nicht auf Mängel des Verfahrens bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter oder auf Umstände, die die Berufung eines ehrenamtlichen Richters zu seinem Amt ausschließen, gestützt werden.
Rechtsprechung zu § 79 ArbGG
29 Entscheidungen zu § 79 ArbGG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BAG, 18.10.1990 - 8 AS 1/90
Wiederaufnahme; fehlende Postulationsfähigkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.01.2008 - 7 Sa 625/07
Wiederaufnahmeverfahren und Postulationsfähigkeit
- BAG, 11.01.1995 - 4 As 24/94
Nichtigkeitsantrag im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 25/92
Nichtigkeitsantrag oder Gegenvorstellung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BAG, 18.10.1990 - 8 A S 1/90
- LAG Sachsen, 18.06.1997 - 4 Sa 118/97
- BFH, 26.03.1965 - VI 181/63 U
- BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 674/10
Restitutionsklage
- BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 304/01
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verwertung heimlicher Tonbandaufnahmen ...
- BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00
Klärung schwieriger Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren
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Querverweise
- ArbGG
- Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen
- Arbeitsgerichte
- §§ 20 ff (Berufung der ehrenamtlichen Richter) (zu § 79 S. 2)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Wiederaufnahme des Verfahrens
- §§ 578 ff (Arten der Wiederaufnahme)
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