Arbeitsschutzgesetz
Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2) |
(1) Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
(2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. | Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, | |
2. | die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, | |
3. | arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten, | |
4. | Beamtinnen und Beamte, | |
5. | Richterinnen und Richter, | |
6. | Soldatinnen und Soldaten, | |
7. | die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten. |
(3) Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen.
(4) Sonstige Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind Regelungen über Maßnahmen des Arbeitsschutzes in anderen Gesetzen, in Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften.
(5) 1Als Betriebe im Sinne dieses Gesetzes gelten für den Bereich des öffentlichen Dienstes die Dienststellen. 2Dienststellen sind die einzelnen Behörden, Verwaltungsstellen und Betriebe der Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Gerichte des Bundes und der Länder sowie die entsprechenden Einrichtungen der Streitkräfte.
Rechtsprechung zu § 2 ArbSchG
115 Entscheidungen zu § 2 ArbSchG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.2023 - 6 S 3786/21
Betriebsbegriff des ASiG § 11; Unbeachtlichkeit einer unterbliebenen Anhörung des ...
- VG Frankfurt/Main, 06.05.2020 - 9 L 1127/20 Corona
Lehrerin muss auch ohne ausgefeilten Hygieneplan in die Schule
- BAG, 20.07.2022 - 10 AZR 41/22 Corona
Tariflicher Erschwerniszuschlag - Atemschutzmaske
- LAG Hamm, 31.10.2023 - 7 TaBV 59/23
Nutzung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs ("beBPo") zur Einreichung ...
- VG München, 06.10.2021 - M 5 K 21.1541 Corona
Gestellung von FFP2-Schutzmasken für Lehrer
- BVerwG, 04.07.2019 - 2 C 38.17
Arbeitnehmer; Arbeitsmittel; Arbeitsschutz; Beamter; Bildschirmarbeitsbrille; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 04.08.2019 - 2 C 38.17
Gerichtsvollzieher; Arbeitsschutz; Arbeitnehmer; Beamter; ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2017 - 2 A 11804/16
Bildschirmarbeitsplatzbrille für Gerichtsvollzieher
- VG Neustadt, 03.11.2016 - 1 K 458/16
Rechtsstellung der Gerichtsvollzieher; Pflicht der Zurverfügungstellung ...
- BVerwG, 04.08.2019 - 2 C 38.17
- ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 2357/13
Entfernung mehrerer Abmahnungen - verweigerte Krankenvergütung - disziplinarische ...