Arbeitsschutzgesetz
Zweiter Abschnitt - Pflichten des Arbeitgebers (§§ 3 - 14) |
(1) 1Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. 2Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. 3Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.
Rechtsprechung zu § 3 ArbSchG
248 Entscheidungen zu § 3 ArbSchG in unserer Datenbank:
- BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.02.2024 - 26 Ta 6095/23
Gegenstandswert bei Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO
- LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19
Formelle Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs Mitwirkungs- und ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 07.12.2021 - 1 ABR 25/20
Mitbestimmung des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz - ...
- BAG, 07.12.2021 - 1 ABR 25/20
- BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 572/20
Berücksichtigung von Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten als ...
- LAG Nürnberg, 10.09.2021 - 4 TaBV 29/19
Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes - Zuständigkeit ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Bamberg, 04.06.2019 - 3 BV 20/18
Kein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats bei Organisation des ...
- ArbG Bamberg, 04.06.2019 - 3 BV 20/18
- ArbG Kiel, 26.07.2017 - 7 BV 67c/16
Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Klinik, Gesundheitsschutz, ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 22/18
Mindestpersonalbesetzung als Maßnahme des Gesundheitsschutzes
- LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17
Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Spruchkompetenz, ...
- BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 22/18