Bundesrepublik Deutschland
zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2009 (BGBl. I S. 1939) m.W.v. 22.07.2009
Arbeitszeitgesetz
Artikel 1 des Gesetzes vom 06.06.1994 (BGBl. I S. 1170), in Kraft getreten am 01.07.1994zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2009 (BGBl. I S. 1939) m.W.v. 22.07.2009
Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2)
Zweiter Abschnitt
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
§ 4 Ruhepausen
§ 5 Ruhezeit
§ 6 Nacht- und Schichtarbeit
§ 7 Abweichende Regelungen
§ 8 Gefährliche Arbeiten
Dritter AbschnittSonn- und Feiertagsruhe (§§ 9 - 13)
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 12 Abweichende Regelungen
§ 13 Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung
Vierter AbschnittAusnahmen in besonderen Fällen (§§ 14 - 15)
Fünfter AbschnittDurchführung des Gesetzes (§§ 16 - 17)
Sechster AbschnittSonderregelungen (§§ 18 - 21)
§ 18 Nichtanwendung des Gesetzes
§ 19 Beschäftigung im öffentlichen Dienst
§ 20 Beschäftigung in der Luftfahrt
§ 21 Beschäftigung in der Binnenschiffahrt
Siebter AbschnittStraf- und Bußgeldvorschriften (§§ 22 - 23)
Achter AbschnittSchlußvorschriften (§§ 24 - 26)
Literatur im Internet zum ArbZG
- Arbeitszeitrecht von RA Dr. Christian Schlottfeldt
Auszug aus: Ignor/Rixen (Hrsg.), "Handbuch Arbeitsstrafrecht", Boorberg-Verlag, 2002
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