Bundesrepublik Deutschland

Arbeitszeitgesetz

Artikel 1 des Gesetzes vom 06.06.1994 (BGBl. I S. 1170), in Kraft getreten am 01.07.1994

zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2009 (BGBl. I S. 1939) m.W.v. 22.07.2009
Erster Abschnitt

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

§ 4 Ruhepausen

§ 5 Ruhezeit

§ 6 Nacht- und Schichtarbeit

§ 7 Abweichende Regelungen

§ 8 Gefährliche Arbeiten

Dritter Abschnitt

§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe

§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

§ 12 Abweichende Regelungen

§ 13 Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung

Vierter Abschnitt

§ 14 Außergewöhnliche Fälle

§ 15 Bewilligung, Ermächtigung

Fünfter Abschnitt

§ 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise

§ 17 Aufsichtsbehörde

Sechster Abschnitt

§ 18 Nichtanwendung des Gesetzes

§ 19 Beschäftigung im öffentlichen Dienst

§ 20 Beschäftigung in der Luftfahrt

§ 21 Beschäftigung in der Binnenschiffahrt

Siebter Abschnitt

§ 21a Beschäftigung im Straßentransport

§ 22 Bußgeldvorschriften

§ 23 Strafvorschriften

Achter Abschnitt

§ 24 Umsetzung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der EG

§ 25 Übergangsregelung für Tarifverträge

§ 26 (weggefallen)

Literatur im Internet zum ArbZG

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