Arbeitszeitgesetz
| Fünfter Abschnitt - Durchführung des Gesetzes (§§ 16 - 17) |
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen, für den Betrieb geltenden Rechtsverordnungen und der für den Betrieb geltenden Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3, §§ 12 und 21a Abs. 6 an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Rechtsprechung zu § 16 ArbZG
23 Entscheidungen zu § 16 ArbZG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LAG Hessen, 27.05.2008 - 12 Sa 30/07
Herausgabepflicht von Arbeitszeitaufzeichnungen an Kraftfahrer - Vergütung von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 15 Sa 166/10
Eine Abgeltungsklausel hinsichtlich geleisteter Überstunden ist unwirksam
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 22 Sa 361/09
Feststellungsklage zum Guthaben auf Gleitzeitkonto bei eigenverantwortlicher ...
- BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit"
- LAG Niedersachsen, 08.11.2004 - 5 TaBV 36/04
Anspruch des Betriebsrats auf exakte Erfassung und Mitteilung der tatsächlichen ...
- LAG Thüringen, 05.03.2009 - 3 Sa 71/07
Anforderungen an die Schlüssigkeit einer Klage auf Geltendmachung von Überstunden ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2011 - 6 Sa 1941/11
- LAG Köln, 07.05.2008 - 3 TaBV 85/07
Arbeitszeitkonto; Unterlassung; Betriebsvereinbarung; Auskunft
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2006 - 6 S 517/06
Zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 17 Abs 6 ArbZG - Sofortvollzug einer ...
- LAG Baden-Württemberg, 28.03.2001 - 3 Sa 41/00
Anordnung von Überstunden
- LAG Hessen, 12.10.2011 - 18 Sa 563/11
- BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 503/02
Vergütung von Bereitschaftsdienst
- BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02
Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst
- VG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 23 L 621/03
Personalrat; Initiativantrag; automatische Zeiterfassung
- BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 63/98
Tarifliche Ausschlußfrist
- LAG Niedersachsen, 07.05.2010 - 6 Sa 1412/09
Einzelvertragliche Teilverweisung auf einen Tarifvertrag; einzelvertraglich; ...
- LAG Niedersachsen, 14.05.2009 - 7 Sa 1482/08
Zur Zulässigkeit von 24-Stunden-Schichten für Feuerwehrleute; Arbeitszeit,; ...
- LAG Niedersachsen, 14.05.2009 - 7 Sa 1481/08
Zur Zulässigkeit von 24-Stunden-Schichten für Feuerwehrleute; Arbeitszeit,; ...
- LAG Hessen, 16.10.2008 - 9 TaBV 239/07
Persönlicher Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung
- ArbG Cottbus, 02.11.2007 - 2 Ca 822/07
Überstunden und Verwirkung
Literatur im Internet zu § 16 ArbZG
Querverweise
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