Arbeitszeitgesetz
| Zweiter Abschnitt - Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten (§§ 3 - 8) |
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
Rechtsprechung zu § 5 ArbZG
78 Entscheidungen zu § 5 ArbZG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LAG Niedersachsen, 21.07.2008 - 6 Sa 5/08
Tarifauslegung - einseitige Anordnung von Freizeitausgleich zur Abgeltung von ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08
Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit
- BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08
- VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 5 K 11.783
Aufzeichnungen zur Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten; ...
- BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09
Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit
- LAG Köln, 06.04.2009 - 2 Sa 1418/08
Ruhezeit wegen Bereitschaftsdienst, Betriebsvereinbarung, Nacharbeit, flexible ...
- LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2001 - 1 Sa 116b/01
Bereitschaftsdienst; regelmäßige Verlängerung der Arbeitszeit; Wertung als ...
Zum selben Verfahren:
- BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht
- BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02
- LAG Hessen, 01.11.2010 - 17 Sa 968/10
Zusammenfallen von tariflich vorgeschriebenen Ruhezeiten und Erholungsurlaub - ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 275/11
Keine Vergütung der Umkleidezeiten von Zugführern und Zugbegleitern bei der DB ...
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