Asylgesetz
Abschnitt 9 - Gerichtsverfahren (§§ 74 - 83c) |
Zitiervorschläge
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§ 74Klagefrist, Zurückweisung verspäteten Vorbringens, Verhandlung durch den abgelehnten Richter
§ 75Aufschiebende Wirkung der Klage
§ 76Einzelrichter
§ 77Entscheidung des Gerichts
§ 78Rechtsmittel
§ 79Besondere Vorschriften für das Berufungsverfahren
§ 80Ausschluss der Beschwerde
§ 80aRuhen des Verfahrens
§ 81Nichtbetreiben des Verfahrens
§ 82Akteneinsicht in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
§ 83Besondere Spruchkörper
§ 83aUnterrichtung der Ausländerbehörde
§ 83bGerichtskosten, Gegenstandswert
§ 83cAnwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten
Rechtsprechung zu § 83b AsylG
37.787 Entscheidungen zu § 83b AsylG in unserer Datenbank:
- VG Düsseldorf, 19.02.2024 - 17 K 7670/23
- VG Weimar, 09.02.2024 - 2 K 911/23
Keine Prozesskostenhilfe ohne hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung
- VG Kassel, 03.08.2021 - 4 K 432/21
Zur Reichweite der Gerichtskostenfreiheit nach § 83 b AsylG
- VG Weimar, 14.05.2019 - 7 S 320/19
Asylverfahrensrechtliche Gerichtskostenfreiheit; Zahlung einer gerichtlichen ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2023 - 4 A 2467/15
Gefahr einer Einzelverfolgung als Voraussetzung eines Anspruch auf Zuerkennung ...
- VG Göttingen, 23.11.2023 - 2 A 125/20
- BVerwG, 12.02.2019 - 1 KSt 1.19
Bevollmächtigter; Gerichtsgebühren; Gerichtskostenfreiheit; Kostenansatz; ...
- VG Meiningen, 12.03.2020 - 2 S 27/20
Erhebung der Aktenversendungspauschale im asylrechtlichen Verfahren beim ...
- VG Kassel, 22.02.2018 - 1 K 302/17
Betätigung für die OLF; inländische Fluchtalternative für Oromo; ...
- VGH Bayern, 21.03.2023 - 19 ZB 21.689
Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis