Aufenthaltsgesetz
| Kapitel 10 - Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 99 - 107) |
(1) Die vor dem 1. Januar 2005 getroffenen sonstigen ausländerrechtlichen Maßnahmen, insbesondere zeitliche und räumliche Beschränkungen, Bedingungen und Auflagen, Verbote und Beschränkungen der politischen Betätigung sowie Ausweisungen, Abschiebungsandrohungen, Aussetzungen der Abschiebung und Abschiebungen einschließlich ihrer Rechtsfolgen und der Befristung ihrer Wirkungen sowie begünstigende Maßnahmen, die Anerkennung von Pässen und Passersatzpapieren und Befreiungen von der Passpflicht, Entscheidungen über Kosten und Gebühren, bleiben wirksam. Ebenso bleiben Maßnahmen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit Sicherheitsleistungen wirksam, auch wenn sie sich ganz oder teilweise auf Zeiträume nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beziehen. Entsprechendes gilt für die kraft Gesetzes eingetretenen Wirkungen der Antragstellung nach § 69 des Ausländergesetzes.
(2) Auf die Frist für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 wird die Zeit des Besitzes einer Aufenthaltsbefugnis oder einer Duldung vor dem 1. Januar 2005 angerechnet.
Rechtsprechung zu § 102 AufenthG
297 Entscheidungen zu § 102 AufenthG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - 18 E 428/08
Niederlassungserlaubnis Anrechnung Duldungszeiten Asylverfahren ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2009 - 18 A 462/09
Niederlassungserlaubnis Volljähriger Asylverfahren Anrechnung Ermessen ...
- VG Düsseldorf, 27.02.2008 - 24 K 5566/07
D (A), Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltsdauer, Duldung, Altfälle, ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2009 - 18 A 462/09
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.2008 - 11 S 942/08
(nicht) Berücksichtigungsfähige Zeiten bei der Frist für die Erteilung einer ...
- VG Münster, 21.09.2007 - 8 K 355/06
D (A), Niederlassungserlaubnis, Zuwanderungsgesetz, Übergangsregelung, Altfälle, ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2006 - 2 M 167/06
Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG
- VG Wiesbaden, 19.12.2007 - 4 E 1199/07
Anrechnung von Duldungszeiten nach § 102 Abs. 4 AufenthG 2004
- VG Ansbach, 27.08.2009 - AN 5 K 09.00560
Die Zeit des Besitzes einer Duldung nach dem 1. Januar 2005 findet bei der ...
- BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; ...
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