Aufenthaltsgesetz
Kapitel 10 - Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 99 - 107) |
(1) 1Die vor dem 1. Januar 2005 getroffenen sonstigen ausländerrechtlichen Maßnahmen, insbesondere zeitliche und räumliche Beschränkungen, Bedingungen und Auflagen, Verbote und Beschränkungen der politischen Betätigung sowie Ausweisungen, Abschiebungsandrohungen, Aussetzungen der Abschiebung und Abschiebungen einschließlich ihrer Rechtsfolgen und der Befristung ihrer Wirkungen sowie begünstigende Maßnahmen, die Anerkennung von Pässen und Passersatzpapieren und Befreiungen von der Passpflicht, Entscheidungen über Kosten und Gebühren, bleiben wirksam. 2Ebenso bleiben Maßnahmen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit Sicherheitsleistungen wirksam, auch wenn sie sich ganz oder teilweise auf Zeiträume nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beziehen. 3Entsprechendes gilt für die kraft Gesetzes eingetretenen Wirkungen der Antragstellung nach § 69 des Ausländergesetzes.
(2) Auf die Frist für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 wird die Zeit des Besitzes einer Aufenthaltsbefugnis oder einer Duldung vor dem 1. Januar 2005 angerechnet.
ermächtigung § 100Sprachliche Anpassung § 101Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte § 102Fortgeltung ausländerrechtlicher Maßnahmen und Anrechnung § 103Anwendung bisherigen Rechts § 104Übergangsregelungen § 104aAltfallregelung § 104bAufenthaltsrecht für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern § 104cChancen-
Aufenthaltsrecht § 105Übergangsregelung zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität § 105aBestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 105bÜbergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster § 105cÜberleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit § 105dErmächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde § 106Einschränkung von Grundrechten § 107Stadtstaatenklausel
Rechtsprechung zu § 102 AufenthG
390 Entscheidungen zu § 102 AufenthG in unserer Datenbank:
- VG Düsseldorf, 22.11.2023 - 7 K 193/22
Ausländer hat Anspruch auf nachträgliche Befristung eines ursprünglich ...
- VGH Hessen, 04.10.2022 - 3 B 523/22
Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2015 - 2 L 18/14
Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen
- VG München, 20.04.2015 - M 12 K 14.4513
Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 07.12.2015 - 10 C 15.1129
Prozesskostenhilfe, Niederlassungserlaubnis, Antrag, Verlängerung, Humanitäres ...
- VG München, 19.05.2016 - M 12 K 14.4513
Kein Anspruch eines nigerianischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer ...
- VGH Bayern, 07.12.2015 - 10 C 15.1129
- BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14
Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des ...
- VG Saarlouis, 16.10.2013 - 10 K 739/13
Anrechnung von Aufenthaltszeiten für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; ...
- VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21
Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur ...