Aufenthaltsgesetz
| Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 3 - 42) |
| Abschnitt 6 - Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27 - 36) |
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
| 1. | Ehegatten eines Deutschen, | |
| 2. | minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen, | |
| 3. | Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge |
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nicht personensorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
(3) Die §§ 31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt.
(4) Auf sonstige Familienangehörige findet § 36 entsprechende Anwendung.
(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Rechtsprechung zu § 28 AufenthG
1.212 Entscheidungen zu § 28 AufenthG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10
Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung; ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Hessen, 23.06.2010 - 6 A 140/10
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- VGH Hessen, 23.06.2010 - 6 A 140/10
- BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12
Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung; ...
- BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 12 B 20.08
Niederlassungserlaubnis für türkische Staatsangehörige
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 12 B 20.08
- OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 8 ME 111/09
Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2006 - 18 E 1500/05
Niederlassungserlaubnis Familiennachzug Erteilungsvoraussetzungen Allgemeine ...
- VGH Bayern, 10.04.2013 - 19 CS 13.141
Anwendungsbereiche der BeschVerfV und der BeschV
- VG Stuttgart, 02.11.2010 - 11 K 437/09
Zur Frage, welche Aufenthaltserlaubnis für die Erfüllung der Dreijahresfrist nach ...
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Querverweise
- AufenthG
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Aufenthalt aus familiären Gründen
- § 27 (Grundsatz des Familiennachzugs)
- Integration
- Verfahrensvorschriften
- Verwaltungsverfahren
- § 78 (Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Passpflicht für Ausländer
- § 7 (Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland)