Aufenthaltsgesetz
| Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 3 - 42) |
| Abschnitt 1 - Allgemeines (§§ 3 - 12) |
(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2).
(2) Das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von der Passpflicht zulassen.
Rechtsprechung zu § 3 AufenthG
303 Entscheidungen zu § 3 AufenthG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Saarland, 16.03.2011 - 2 A 25/10
Ausweisung und Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; ...
- OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06
D (A), Strafrecht, unerlaubter Aufenthalt, Passlosigkeit, Duldung, ...
- SG Wiesbaden, 09.05.2008 - S 21 AY 9/07
Asylbewerberleistung - sonstige Leistung - Passbeschaffungskosten - ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 7 A 11417/11
Ausreisehindernis, Abschiebungshindernis, Achtung des Privatlebens, lange ...
- OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 A 3/11
Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreisehindernisses
- OVG Niedersachsen, 18.05.2010 - 8 PA 86/10
Zu Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG ...
- VG Hamburg, 16.10.2008 - 4 K 1605/07
Aufenthaltsrecht eines freizügigkeitsberechtigten minderjährigen ...
- VG Freiburg, 15.06.2005 - A 1 K 11832/03
Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbezeichnung; Abschiebungsverbot nach § 60 ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2008 - L 20 AY 16/07
Anspruch auf Asylbewerberleistung, Erstattung von Passbeschaffungskosten, ...
- OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 1 Ss 233/10
Zur Strafbarkeit wegen Aufenthalts im Bundesgebiet ohne Pass oder Ausweisersatz ...
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Querverweise
- AufenthG
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Allgemeines
- § 5 (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
- Ordnungsrechtliche Vorschriften
- § 48 (Ausweisrechtliche Pflichten)
- Verfahrensvorschriften
- Zuständigkeiten
- § 71 (Zuständigkeit)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 95 (Strafvorschriften)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Gebühren
- § 48 (Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen)
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