Aufenthaltsgesetz
| Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 3 - 42) |
| Abschnitt 8 - Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (§§ 39 - 42) |
(1) Die Zustimmung nach § 39 ist zu versagen, wenn
| 1. | das Arbeitsverhältnis auf Grund einer unerlaubten Arbeitsvermittlung oder Anwerbung zustande gekommen ist oder | |
| 2. | der Ausländer als Leiharbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) tätig werden will. |
(2) Die Zustimmung kann versagt werden, wenn
| 1. | der Ausländer gegen § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 2 bis 13 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 10, 10a oder § 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder gegen die §§ 15, 15a oder § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes schuldhaft verstoßen hat, | |
| 2. | wichtige Gründe in der Person des Ausländers vorliegen oder | |
| 3. | die Beschäftigung bei einem Arbeitgeber erfolgen soll, der oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen eines Verstoßes gegen § 404 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt oder wegen eines Verstoßes gegen die §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder gegen die §§ 15, 15a oder 16 Absatz 1 Nummer 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes rechtskräftig zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. |
Rechtsprechung zu § 40 AufenthG
11 Entscheidungen zu § 40 AufenthG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.2008 - 11 S 378/07
Zugang zum Arbeitsmarkt für langfristig aufenthaltsberechtigte ...
- VG Köln, 25.09.2012 - 12 L 567/12
- VG Osnabrück, 05.11.2009 - 5 A 154/09
Beschäftigungserlaubnis für Leiharbeit
- VG Augsburg, 27.06.2011 - Au 1 K 11.718
Prozesskostenhilfe; (kein) Anspruch auf Erlaubnis der Ausübung einer ...
- VG Freiburg, 18.09.2008 - 4 K 1317/07
Rechtsschutz gegen Versagung der Beschäftigungserlaubnis wegen fehlender ...
- VG Würzburg, 09.10.2006 - W 7 K 05.1100
D (A), Duldung, Erwerbstätigkeit, Zustimmung, Bundesagentur für Arbeit, ...
- VG Hamburg, 07.04.2005 - 17 E 887/05
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Versagung, Erwerbstätigkeit, ...
- OVG Bremen, 22.03.2007 - 1 S 88/07
PKH-Beschwerde, Geduldete Ausländer; Beschäftigungserlaubnis
- VGH Bayern, 15.01.2007 - 24 C 06.3376
D (A), Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Europa-Mittelmeer-Abkommen, ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 23.716 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Weitere Stellenangebote

Ausgewählte Stellenangebote:
Volljuristen (m/w) mit Schwerpunkt im Zivilrecht
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
Wuppertal
22.09.2012
22.09.2012
Justiziar in der Rechtsabteilung (m/w) Schwerpunkt Urheberrecht / allg. Zivil- und Vertragsrecht
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
Bayern
23.09.2012
23.09.2012
Köln
28.09.2012
28.09.2012
Weitere Stellenangebote
Querverweise
Auf § 40 AufenthG verweisen folgende Vorschriften:
- AufenthG
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- § 18 (Beschäftigung)
- Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
- § 41 (Widerruf der Zustimmung)
- Haftung und Gebühren
- § 69 (Gebühren)