Aufenthaltsgesetz
| Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 3 - 42) |
| Abschnitt 8 - Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (§§ 39 - 42) |
(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Folgendes bestimmen:
| 1. | Beschäftigungen, für die eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (§ 17 Satz 1, § 18 Abs. 2 Satz 1, § 19 Abs. 1) nicht erforderlich ist, | |
| 2. | Berufsgruppen, bei denen nach Maßgabe des § 18 eine Beschäftigung ausländischer Erwerbstätiger zugelassen werden kann, und erforderlichenfalls nähere Voraussetzungen für deren Zulassung auf dem deutschen Arbeitsmarkt, | |
| 3. | Ausnahmen für Angehörige bestimmter Staaten, | |
| 4. | Tätigkeiten, die für die Durchführung dieses Gesetzes stets oder unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Beschäftigung anzusehen sind. |
(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Folgendes bestimmen:
| 1. | die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; dabei kann auch ein alternatives Verfahren zur Vorrangprüfung geregelt werden, | |
| 2. | Einzelheiten über die zeitliche, betriebliche, berufliche und regionale Beschränkung der Zustimmung nach § 39 Abs. 4, | |
| 3. | Ausnahmen, in denen eine Zustimmung abweichend von § 39 Abs. 2 erteilt werden darf, | |
| 4. | Beschäftigungen, für die eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach § 4 Abs. 2 Satz 3 nicht erforderlich ist, | |
| 5. | Fälle, in denen geduldeten Ausländern abweichend von § 4 Abs. 3 Satz 1 eine Beschäftigung erlaubt werden kann. |
(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann der Bundesagentur für Arbeit zur Durchführung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der von der Europäischen Union erlassenen Bestimmungen über den Zugang zum Arbeitsmarkt und der zwischenstaatlichen Vereinbarungen über die Beschäftigung von Arbeitnehmern Weisungen erteilen.
Rechtsprechung zu § 42 AufenthG
75 Entscheidungen zu § 42 AufenthG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05
Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer ...
Zum selben Verfahren:
- VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05
Beschäftigungserlaubnis für Ausländer
- VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - 18 B 1772/05
Beschäftigungserlaubnis Mitwirkung Mitwirkungspflichten Passbeschaffung Duldung ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 A 10108/07
Abschiebung; Abschiebungshindernis; Angaben; aufenthaltsbeendende Maßnahme; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 E 11594/06
Abschiebung; Abschiebungshindernis; Angaben; aufenthaltsbeendende Maßnahme; ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 E 11594/06
- VG Düsseldorf, 24.11.2005 - 24 K 6506/04
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Bleiberechtsregelung 2001, Zuwanderungsgesetz, ...
- VG Düsseldorf, 12.01.2012 - 27 L 590/11
Arbeitsberechtigung Außenwirkung Übergang Beschäftigungserlaubnis Türkei
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 18 B 677/05
Aufenthaltserlaubnis Antrag Fiktionswirkung vorübergehende Aussetzung der ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - 18 B 787/05
Beschäftigungserlaubnis einwanderungspolitische Erwägungen Mitwirkungspflichten ...
- VG Osnabrück, 21.08.2009 - 5 A 307/08
Freiwilligkeitserklärung als Voraussetzung für Beschäftigungserlaubnis eines ...
- VG Saarlouis, 11.11.2008 - 2 L 928/08
Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Saarland, 04.02.2009 - 2 B 449/08
Nacheheliches Aufenthaltsrecht
- OVG Saarland, 04.02.2009 - 2 B 449/08
- SG Dortmund, 07.10.2008 - S 37 AL 38/07
D (A), Grundsicherung für Arbeitssuchende, Duldung, Erwerbstätigkeit, Auflage, ...
- VG Meiningen, 26.07.2011 - 2 K 20129/08
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrechts; Arbeitsgenehmigung; Beschäftigung; ...
- VG Berlin, 07.06.2010 - 1 K 84.09
- VG Aachen, 05.08.2009 - 8 K 731/08
- VGH Bayern, 10.09.2009 - 10 CS 09.1162
Bindung an eine früher befristet erteilte Zustimmung zur Erteilung einer ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2005 - 18 B 574/05
Erlaubnis Beschäftigungsausübung Verpflichtungsbegehren einstweilige Anordnung
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung eines zur Arbeitsaufnahme berechtigenden ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - 2 S 60.10
Indien; Beschwerde; Spezialitätenkoch; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; ...
Literatur im Internet zu § 42 AufenthG
Querverweise
- AufenthG
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Allgemeines
- § 9a (Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG)
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
- § 17 (Sonstige Ausbildungszwecke)
- Haftung und Gebühren
- § 69 (Gebühren)
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Weitere Aufgaben der Bundesagentur
- Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen
- Ausländerbeschäftigung
- § 284 (Arbeitsgenehmigung-EU für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten)
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