Aufenthaltsgesetz
Kapitel 4 - Ordnungsrechtliche Vorschriften (§§ 46 - 49b) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Aufenthaltsgesetz (https://dejure.org/gesetze/AufenthG/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Zweite Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz) vom 04.08.2019
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
09.08.2019 | Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz) | 04.08.2019 |
§ 46Ordnungsverfügungen
§ 47Verbot und Beschränkung der politischen Betätigung
§ 47aMitwirkungspflichten; Lichtbildabgleich
§ 48Ausweisrechtliche Pflichten
§ 48aErhebung von Zugangsdaten
§ 49Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität
§ 49a(weggefallen)
§ 49b(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 49b AufenthG
2 Entscheidungen zu § 49b AufenthG in unserer Datenbank:
- VG Münster, 05.03.2013 - 8 L 13/13
Notwendigkeit der Vorlage von Passbildern für die Beschaffung eines ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2010 - 19 A 1412/09
Identität eines Einbürgerungsbewerbers nur im Aufenthaltsrecht zu prüfen