Aufenthaltsgesetz
| Kapitel 5 - Beendigung des Aufenthalts (§§ 50 - 62a) |
| Abschnitt 1 - Begründung der Ausreisepflicht (§§ 50 - 56) |
Ein Ausländer wird in der Regel ausgewiesen, wenn
| 1. | er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, | |
| 2. | er wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 rechtskräftig verurteilt ist, | |
| 3. | er den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zuwider ohne Erlaubnis Betäubungsmittel anbaut, herstellt, einführt, durchführt oder ausführt, veräußert, an einen anderen abgibt oder in sonstiger Weise in Verkehr bringt oder mit ihnen handelt oder wenn er zu einer solchen Handlung anstiftet oder Beihilfe leistet, | |
| 4. | er sich im Rahmen einer verbotenen oder aufgelösten öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen oder aufgelösten Aufzugs an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt, | |
| 5. | Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt, oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat; auf zurückliegende Mitgliedschaften oder Unterstützungshandlungen kann die Ausweisung nur gestützt werden, soweit diese eine gegenwärtige Gefährlichkeit begründen, | |
| 5a. | er die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht, | |
| 5b. | Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er eine in § 89a Abs. 1 des Strafgesetzbuchs bezeichnete schwere staatsgefährdende Gewalttat gemäß § 89a Abs. 2 des Strafgesetzbuchs vorbereitet oder vorbereitet hat; auf zurückliegende Vorbereitungshandlungen kann die Ausweisung nur gestützt werden, soweit diese eine besondere und gegenwärtige Gefährlichkeit begründen, | |
| 6. | er in einer Befragung, die der Klärung von Bedenken gegen die Einreise oder den weiteren Aufenthalt dient, der deutschen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde gegenüber frühere Aufenthalte in Deutschland oder anderen Staaten verheimlicht oder in wesentlichen Punkten falsche oder unvollständige Angaben über Verbindungen zu Personen oder Organisationen macht, die der Unterstützung des Terrorismus verdächtig sind; die Ausweisung auf dieser Grundlage ist nur zulässig, wenn der Ausländer vor der Befragung ausdrücklich auf den sicherheitsrechtlichen Zweck der Befragung und die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben hingewiesen wurde; oder | |
| 7. | er zu den Leitern eines Vereins gehörte, der unanfechtbar verboten wurde, weil seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. |
Rechtsprechung zu § 54 AufenthG
361 Entscheidungen zu § 54 AufenthG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11
- VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
Ausländerrecht: Ausweisung wegen Unterstützung des Terrorismus
- VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05
Ausländer; Organisation Kalifatstaat; Unterstützung; Zugehörigkeit; ...
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.2010 - 11 S 1978/10
Atypischer Ausnahmefall nach § 54 Abs. 5 AufenthG 2004; Unmöglichkeit der ...
Zum selben Verfahren:
- VG Freiburg, 29.07.2010 - 1 K 1642/09
PKK und Nachfolgeorganisationen; sofortige Vollziehung der Ausweisung
- VG Freiburg, 29.07.2010 - 1 K 1642/09
- VG Berlin, 26.04.2007 - 35 A 426.04
Regelausweisungsgrund des öffentlichen Gewaltaufrufs in § 54 Nr. 5a ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07
Verletzung von Verfahrensgrundrechten; Besorgnis der Befangenheit
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07
- VGH Bayern, 09.11.2005 - 24 CS 05.2621
Ausweisung eines (früheren) Anhängers des verbotenen Kalifatsstaats, ...
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10
Ausweisung und Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betr. einen ...
Zum selben Verfahren:
- VG Sigmaringen, 08.12.2009 - 1 K 2126/07
Indien; ISYF; Förderung des Terrorismus; Ausweisung
- VG Sigmaringen, 08.12.2009 - 1 K 2126/07
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Weitere Stellenangebote
Literatur im Internet zu § 54 AufenthG
- Terror in Zeiten des Rechts von Henrik Zapfe (Aufsatz)
In dem Beitrag werden die Probleme bei der Bestimmung des Begriffes "Terrorismus“ auf nationaler und internationaler Ebene dargestellt.
über Humboldt Forum Recht (HFR) - § 54 AufenthG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Abschiebung (Recht) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- AufenthG
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Allgemeines
- § 5 (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
- Beendigung des Aufenthalts
- Begründung der Ausreisepflicht
- Durchsetzung der Ausreisepflicht
- § 58 (Abschiebung)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Verfahrensvorschriften
- § 65 (Erweiterter Datensatz)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
- Schutz der Sozialdaten
- Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
- § 71 (Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse)
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Verbot von Vereinen
- § 3 (Verbot) (zu § 54 Nr. 7)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (7)
Eigene Frage stellen