Aufenthaltsgesetz
| Kapitel 5 - Beendigung des Aufenthalts (§§ 50 - 62a) |
| Abschnitt 2 - Durchsetzung der Ausreisepflicht (§§ 57 - 62a) |
(1) Ein Ausländer, der in Verbindung mit der unerlaubten Einreise über eine Grenze im Sinne des Artikels 2 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Außengrenze) aufgegriffen wird, soll zurückgeschoben werden.
(2) Ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer, der durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, Norwegen oder die Schweiz auf Grund einer am 13. Januar 2009 geltenden zwischenstaatlichen Übernahmevereinbarung wieder aufgenommen wird, soll in diesen Staat zurückgeschoben werden; Gleiches gilt, wenn der Ausländer von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird.
(3) § 59 Absatz 8, § 60 Absatz 1 bis 5 und 7 bis 9, die §§ 62 und 62a sind entsprechend anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 57 AufenthG
100 Entscheidungen zu § 57 AufenthG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 18 B 572/12
Zurückschiebung Wiederaufnahme Mitteilung Verwaltungsakt
- BGH, 14.03.2013 - V ZB 135/12
- BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09
Zulässigkeit eines Feststellungsantrages in einem Rechtsbeschwerdeverfahren in ...
- VG Münster, 09.09.2008 - 8 L 493/08
Zurückschiebung Zurückführung Dublin II Dublin 2 Schweden Asylantrag Umgangsrecht ...
- VG München, 15.10.2008 - M 24 E 08.5020
Zurückschiebung; Anwendungsbereich des § 57 AufenthG; Zwischenstaatliche ...
- OLG Düsseldorf, 13.06.2006 - 3 Wx 140/06
Unzulässigkeit der Zurückschiebungshaft, wenn der Betroffene freiwillig und auf ...
- VGH Hessen, 20.10.2008 - 7 B 2084/08
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Zum selben Verfahren:
- VG Frankfurt/Main, 23.09.2008 - 8 L 2542/08
Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG Frankfurt/Main, 23.09.2008 - 8 L 2542/08
- VG Hannover, 07.01.2010 - 7 B 6258/09
Zurückschiebung nach Griechenland
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Literatur im Internet zu § 57 AufenthG
- § 57 AufenthG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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