Aufenthaltsgesetz
| Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 3 - 42) |
| Abschnitt 1 - Allgemeines (§§ 3 - 12) |
(1) Einem Ausländer können nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 folgende Visa erteilt werden:
| 1. | ein Visum für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten oder für geplante Aufenthalte in diesem Gebiet von bis zu drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an (Schengen-Visum), | |
| 2. | ein Flughafentransitvisum für die Durchreise durch die internationalen Transitzonen der Flughäfen. |
(2) Schengen-Visa können nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an verlängert werden. Für weitere drei Monate innerhalb der betreffenden Sechsmonatsfrist kann ein Schengen-Visum aus den in Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009/EG genannten Gründen, zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder aus völkerrechtlichen Gründen als nationales Visum verlängert werden.
(3) Für längerfristige Aufenthalte ist ein Visum für das Bundesgebiet (nationales Visum) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird. Die Erteilung richtet sich nach den für die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG geltenden Vorschriften. Die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts mit einem nationalen Visum wird auf die Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG angerechnet.
Rechtsprechung zu § 6 AufenthG
319 Entscheidungen zu § 6 AufenthG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 11 S 1041/08
Ehegattennachzug; Einreise mit Schengen-Visum; Eintreten offensichtlicher ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 3 B 6.09
Marokko; Besuchsvisum; Besuchszeitraum; Verstreichen; Erledigung; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10
Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum; ...
- BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2009 - 7 B 10037/09
Anspruch; Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel; Aufenthaltszweck; ...
- BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 16.09
Internationale Adoption; Kafala; gelebtes Pflegekindschaftsverhältnis; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07
Zur Erteilung eines Visums zur Durchführung eines Adoptionsverfahrens
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07
- BVerwG, 10.03.2011 - 1 C 7.10
Internationale Adoption; Kafala; Pflegekindschaftsverhältnis; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Hamburg, 16.11.2010 - 4 Bs 213/10
Zum Begriff der "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" im Sinne des § 31 Abs ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 2 B 21.10
Verlängerung einer ehegattenbezogenen Aufenthaltserlaubnis; Tod des ...
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Querverweise
- AufenthG
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Allgemeines
- § 4 (Erfordernis eines Aufenthaltstitels)
- Haftung und Gebühren
- § 66 (Kostenschuldner; Sicherheitsleistung)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 95 (Strafvorschriften)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet
- § 39 (Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke)
- Gebühren
- § 46 (Gebühren für das Visum)
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