Aufenthaltsgesetz
Kapitel 7 - Verfahrensvorschriften (§§ 71 - 91g) |
Abschnitt 1 - Zuständigkeiten (§§ 71 - 74) |
(1) Ein Visum kann zur Wahrung politischer Interessen des Bundes mit der Maßgabe erteilt werden, dass die Verlängerung des Visums und die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels nach Ablauf der Geltungsdauer des Visums sowie die Aufhebung und Änderung von Auflagen, Bedingungen und sonstigen Beschränkungen, die mit dem Visum verbunden sind, nur im Benehmen oder Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder der von ihm bestimmten Stelle vorgenommen werden dürfen.
(2) Die Bundesregierung kann Einzelweisungen zur Ausführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erteilen, wenn
Fassung aufgrund der Elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
27.06.2020 | Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 19.06.2020 |
erfordernisse § 72aAbgleich von Visumantragsdaten zu Sicherheitszwecken § 73Sonstige Beteiligungs-
erfordernisse im Visumverfahren, im Registrier-
und Asylverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln § 73aUnterrichtung über die Erteilung von Visa § 73bÜberprüfung der Zuverlässigkeit von im Visumverfahren tätigen Personen und Organisationen § 73cZusammenarbeit mit externen Dienstleistungs-
erbringern § 74Beteiligung des Bundes; Weisungsbefugnis
Rechtsprechung zu § 74 AufenthG
11 Entscheidungen zu § 74 AufenthG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3651/20
Präventives Erwerbstätigkeitsverbot mit Erlaubnisvorbehalt für geduldeten ...
- VG Kassel, 19.02.2020 - 4 K 2483/16
Ein Wechsel des Aufenthaltszwecks liegt jedenfalls dann vor, wenn dem von einer ...
- BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11
Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags zur Sicherung einer Abschiebung ...
- OLG Düsseldorf, 27.05.2005 - 3 Wx 127/05
Pflicht zur beschleunigten Bearbeitung in Haftsachen bei drohender Abschiebung im ...
- BGH, 07.06.2011 - V ZB 44/11
Zulässigkeit der Anordnung einer Sicherungshaft aufgrund des fehlenden ...
- VG Koblenz, 14.02.2005 - 3 K 1251/04
Rechtswidrigkeit der Zwangsgeldfestsetzung wegen sachlicher Unzuständigkeit der ...
- LG Münster, 25.04.2018 - 5 T 791/17
Abschiebungshaft, Einvernehmen der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung, ...
- VG München, 30.07.2008 - M 12 E 08.2988
Duldung; Anordnungsgrund
- LG Paderborn, 08.07.2016 - 5 T 206/16
Anordnung von Sicherungshaft für die Dauer von 3 Monaten
- VG Stuttgart, 18.04.2008 - 9 K 3804/07
Förderung eines Waldkindergartens
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 74 AufenthG:
- Grundgesetz (GG)
- VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung
- Art. 84 V