Aufenthaltsgesetz

   Kapitel 7 - Verfahrensvorschriften (§§ 71 - 91f)   
   Abschnitt 3 - Verwaltungsverfahren (§§ 77 - 85)   

§ 85
Berechnung von Aufenthaltszeiten

Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr können außer Betracht bleiben.

Rechtsprechung zu § 85 AufenthG

62 Entscheidungen zu § 85 AufenthG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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