Aufenthaltsverordnung
| Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 2 - 43) |
| Abschnitt 2 - Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels (§§ 15- 30) |
| Unterabschnitt 1 - Allgemeine Regelungen (§§ 15 - 17) |
(1) Für die Einreise und den Kurzaufenthalt sind die Staatsangehörigen der in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 in der jeweils geltenden Fassung genannten Staaten vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels nicht befreit, sofern sie im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausüben.
(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, soweit der Ausländer im Bundesgebiet bis zu drei Monate innerhalb von zwölf Monaten lediglich Tätigkeiten ausübt, die nach § 16 Satz 1 der Beschäftigungsverordnung nicht als Beschäftigung gelten, oder diesen entsprechende selbständige Tätigkeiten ausübt. Die zeitliche Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht für Kraftfahrer im grenzüberschreitenden Straßenverkehr, die lediglich Güter oder Personen durch das Bundesgebiet hindurchbefördern, ohne dass die Güter oder Personen das Transportfahrzeug wechseln. Selbständige Tätigkeiten nach den Sätzen 1 und 2 dürfen unter den dort genannten Voraussetzungen ohne den nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes erforderlichen Aufenthaltstitel ausgeübt werden.
Rechtsprechung zu § 17 AufenthV
9 Entscheidungen zu § 17 AufenthV in unserer Datenbank:
- VG Darmstadt, 05.06.2008 - 5 L 277/08
Freizügigkeit eines in der Prostitution erwerbstätigen Ehepartners eines ...
- VG Stuttgart, 28.01.2013 - 4 K 1661/12
- VG Düsseldorf, 04.06.2012 - 22 L 613/12
Schengener Durchführungsabkommen Erwerbstätigkeit Ausweisung ...
- OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 8 ME 204/11
Zum vorläufigen Rechtsschutz gegen die Sperrwirkung einer nicht sofort ...
- OLG Karlsruhe, 04.04.2008 - 3 Ss 79/07
Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe zur Anerkennung von ...
- OLG Hamm, 21.01.2010 - 15 Wx 58/09
Anforderungen an das Verfahren der Anrodnung von Abschiebungshaft; Übersetzung ...
- VG München, 27.07.2010 - M 10 K 09.3655
Ausweisung; erlaubnisfreier Aufenthalt aufgrund von Dienstleistungsfreiheit; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2007 - 18 B 2184/06
Fortbestandsfiktion Erlöschen Ausreise
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2006 - 18 B 1314/05
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
22.09.2012
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
23.09.2012
28.09.2012
Weitere Stellenangebote
Querverweise
- AufenthV
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels