Aufenthaltsverordnung
| Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 2 - 43) |
| Abschnitt 2 - Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels (§§ 15- 30) |
| Unterabschnitt 2 - Befreiungen für Inhaber bestimmter Ausweise (§§ 18 - 22) |
Literatur im Internet zu § 21 AufenthV
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