Aufenthaltsverordnung
Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 2 - 43) |
Abschnitt 4 - Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet (§§ 39 - 41) |
Staatsangehörige der in Anhang II der Verordnung (EU) 1806/2018 aufgeführten Staaten können nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von längstens 90 Tagen, der sich an einen Kurzaufenthalt anschließt, einholen, wenn
1. | ein Ausnahmefall im Sinne des Artikels 20 Abs. 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens vorliegt und | |
2. | der Ausländer im Bundesgebiet keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Tätigkeiten ausübt. |
Fassung aufgrund der Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung vom 23.03.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2020 | Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung | 23.03.2020 | |
22.04.2015 | Elfte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung | 08.04.2015 |
Rechtsprechung zu § 40 AufenthV
16 Entscheidungen zu § 40 AufenthV in unserer Datenbank:
- OVG Saarland, 09.10.2019 - 2 B 259/19
Abschiebung nach Serbien
- OVG Saarland, 06.04.2023 - 2 B 24/23
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Unzumutbarkeit der ...
- VG Hannover, 06.01.2022 - 12 B 5559/21
Bundesagentur für Arbeit; Drittstaatsangehöriger; Leiharbeit; Zuzustimmung
- VG Stuttgart, 19.10.2017 - 9 K 6090/15
Erteilung einer ausländerrechtlichen Fiktionsbescheinigung für Inhaber eines ...
- VG Aachen, 26.08.2022 - 8 L 527/22
Einstweilige Anordnung; Fiktionsbescheinigung; Beschäftigungserlaubnis; ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2019 - 7 A 11006/18
(Eine Verbalnote erlaubt keinen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland ohne ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2008 - 18 B 943/08
Schengen-Visum Fortbestandsfiktion Aufenthaltszweck Aufenthaltstitel
- VG München, 08.03.2012 - M 23 S 11.4196
Aufenthaltsrecht des Ehegatten
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 2/19
Sozialrechtliches Kindergeld - Kindergeld für sich selbst - Nichtkenntnis des ...