An Gebühren sind zu erheben
| 1. | für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis |
| | a) | mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr 50 Euro, |
| | b) | mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr 60 Euro, |
| 2. | für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis |
| | a) | für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 15 Euro, |
| | b) | für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten 30 Euro, |
| 3. | für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung 40 Euro. |