Aufenthaltsverordnung

   Kapitel 3 - Gebühren (§§ 44 - 54)   
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Zwischenstaatliche Vereinbarungen

Zwischenstaatliche Vereinbarungen über die Befreiung oder die Höhe von Gebühren werden durch die Regelungen in diesem Kapitel nicht berührt.

Literatur im Internet zu § 54 AufenthV

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