Aufenthaltsverordnung

   Kapitel 7 - Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 79 - 84)   
§ 84
Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen

Anträge auf die Anerkennung von Forschungseinrichtungen werden ab dem 1. Dezember 2007 bearbeitet.

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Literatur im Internet zu § 84 AufenthV

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