Sie sehen hier das Bundesbeamtengesetz in der am 12.2.2009 in Kraft getretenen Fassung. Diese weicht auch in der Paragraphenfolge von der bisher geltenden Fassung ab. Übergangsregelung: § 147.

Bundesbeamtengesetz

   Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 3)   
§ 1
Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

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