Bundesbeamtengesetz
Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 60 - 115) |
Unterabschnitt 4 - Personalaktenrecht (§§ 106 - 115) |
(1) 1Zugang zur Personalakte dürfen nur Beschäftigte haben, die im Rahmen der Personalverwaltung mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten beauftragt sind, und nur soweit dies zu Zwecken der Personalverwaltung oder der Personalwirtschaft erforderlich ist. 2Zugang zu Personalaktendaten darf auch Beschäftigten, die Aufgaben des ärztlichen Dienstes wahrnehmen, gewährt werden, soweit die Kenntnis der Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. 3Zugang zu entscheidungsrelevanten Teilen der Personalakte haben auch Gleichstellungsbeauftragte, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
(2) 1Den mit Angelegenheiten der Innenrevision beauftragten Beschäftigten ist Einsicht in die Personalakte zu gewähren, soweit sie die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erkenntnisse nicht durch eine in sonstiger Weise erteilte Auskunft aus der Personalakte gewinnen können. 2Jede Einsichtnahme nach Satz 1 ist zu dokumentieren.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU) vom 20.11.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
26.11.2019 | Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU) | 20.11.2019 | |
14.03.2015 | Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 06.03.2015 |
Rechtsprechung zu § 107 BBG
4 Entscheidungen zu § 107 BBG in unserer Datenbank:
- OVG Hamburg, 27.05.2019 - 5 Bf 225/18
Anspruch eines Beamten auf Personalaktenberichtigung bei Änderung des Vornamens
- OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2019 - 2 MB 1/19
Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten im ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2010 - 1 A 655/08
Anspruch auf Anpassung von vor der rechtskräftigen Änderung des Vornamens ...
- BVerwG, 29.04.2021 - 1 WRB 1.21
Anschuldigungsschrift; Antragserfordernis; Aufgaben der ...