Bundes-Bodenschutzgesetz
| Fünfter Teil - Schlußvorschriften (§§ 18 - 26) |
(1) Die Kosten der nach § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1, §§ 12, 13, 14 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2 und § 16 Abs. 1 angeordneten Maßnahmen tragen die zur Durchführung Verpflichteten. Bestätigen im Fall des § 9 Abs. 2 Satz 1 die Untersuchungen den Verdacht nicht oder liegen die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 vor, sind den zur Untersuchung Herangezogenen die Kosten zu erstatten, wenn sie die den Verdacht begründenden Umstände nicht zu vertreten haben. In den Fällen des § 14 Satz 1 Nr. 2 und 3 trägt derjenige die Kosten, von dem die Erstellung eines Sanierungsplans hätte verlangt werden können.
(2) Mehrere Verpflichtete haben unabhängig von ihrer Heranziehung untereinander einen Ausgleichsanspruch. Soweit nichts anderes vereinbart wird, hängt die Verpflichtung zum Ausgleich sowie der Umfang des zu leistenden Ausgleichs davon ab, inwieweit die Gefahr oder der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist; § 426 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches findet entsprechende Anwendung. Der Ausgleichsanspruch verjährt in drei Jahren; die §§ 438, 548 und 606 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht anzuwenden. Die Verjährung beginnt nach der Beitreibung der Kosten, wenn eine Behörde Maßnahmen selbst ausführt, im übrigen nach der Beendigung der Maßnahmen durch den Verpflichteten zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verpflichtete von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt. Der Ausgleichsanspruch verjährt ohne Rücksicht auf diese Kenntnis dreißig Jahre nach der Beendigung der Maßnahmen. Für Streitigkeiten steht der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Rechtsprechung zu § 24 BBodSchG
108 Entscheidungen zu § 24 BBodSchG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 01.10.2008 - XII ZR 52/07
Mietrecht - Bodenkontamination: Ausgleichsanspruch gegen den Mieter
Zum selben Verfahren:
- OLG Bremen, 23.03.2007 - 5 U 44/06
Mietrecht - Altlastenproblematik
- OLG Bremen, 23.03.2007 - 5 U 44/06
- BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03
Immobilien - Altlasten: Bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch auch bei Altfällen!
- OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04
Ausgleichspflicht des früheren Betreibers einer Hausmülldeponie nach § 24 BBodSchG">...
- OLG Bremen, 24.03.2011 - 5 U 32/10
Mietrecht - Zum Verjährungsfristbeginn von bodenrechtlichen Ausgleichsansprüchen
- BGH, 28.07.2004 - XII ZR 163/03
Immobilien - Altlasten: Ausgleichspflicht zw. Grundstückseigentümer und Mieter
- VG Karlsruhe, 09.04.2003 - 10 K 87/01
Der Kostenersatz nach § 24 Abs 1 S 2 BBodSchG setzt einen Verwaltungsakt voraus)
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04
Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung; ...
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 10 S 1199/03
Anspruch auf Ersatz von Gutachterkosten analog § 24 Abs 1 S 2 BBodSchG bei ...
- BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Zu den Grenzen der Pflicht von Grundstückseigentümern, Altlasten auf eigene ...
- BGH, 18.02.2010 - III ZR 295/09
Immobilien - Was sind Altlasten?
Zum selben Verfahren:
- OLG Jena, 22.10.2008 - 7 U 316/08
Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs nach dem Bodenschutzgesetz
- OLG Jena, 22.10.2008 - 7 U 316/08
- OLG Frankfurt, 18.03.2009 - 1 U 126/08
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausgleichszahlung bei Altlastensanierung nach ...
- BGH, 11.06.1981 - III ZR 39/80
Kiesgrubendeponie - § 677 BGB, § 426 BGB, § 22 WHG, grds. kein zivilrechtlicher ...
- OLG Celle, 07.03.2003 - 21 U 66/02
Umfang des Ausgleichsanspruchs nach Bodensanierung
- VG Trier, 20.01.2000 - 4 K 1108/99
Zustandsverantwortlichkeit und deren räumliche Grenze; analoge Anwendung des § 24 Abs. 2 BBodSchG (hier: verneint); Sanierungsplan">...
- VG Frankfurt/Main, 29.01.2002 - 3 E 1296/01
Kostentragung bei bodenschutzrechtlichen Anordnungen
- VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 10 S 957/02
Altlast - Verantwortlichkeit und zeitnahe Inanspruchnahme - Interessenabwägung im ...
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 20.03.2002 - 18 K 3345/01
Zu den Anforderungen an den Nachweis der Verursachung und Indizien der ...
- VG Stuttgart, 20.03.2002 - 18 K 3345/01
- BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05
Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung; ...
Literatur im Internet zu § 24 BBodSchG
Querverweise
- Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG)
- Ausgleichs- und Entschädigungsvorschriften, Kosten, Zuständigkeiten, Ordnungswidrigkeiten
- § 15 (Kosten)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 228 § 12 (Übergangsvorschrift zum Überweisungsgesetz) (zu § 24 II 3)
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