Bundesrepublik Deutschland

Bundesdatenschutzgesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2003 (BGBl. I S. 66)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.08.2006 (BGBl. I S. 1970) m.W.v. 26.08.2006
Erster Abschnitt
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen
§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen
§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
§ 4a Einwilligung
§ 4b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
§ 4c Ausnahmen
§ 4d Meldepflicht
§ 4e Inhalt der Meldepflicht
§ 4f Beauftragter für den Datenschutz
§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
§ 5 Datengeheimnis
§ 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen
§ 6a Automatisierte Einzelentscheidung
§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
§ 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
§ 7 Schadensersatz
§ 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen
§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen
§ 9a Datenschutzaudit
§ 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
§ 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
Zweiter Abschnitt
Erster Unterabschnitt
§ 12 Anwendungsbereich
§ 13 Datenerhebung
§ 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
§ 15 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
§ 16 Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen
§ 17 (weggefallen)
§ 18 Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung
Zweiter Unterabschnitt
§ 19 Auskunft an den Betroffenen
§ 19a Benachrichtigung
§ 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
§ 21 Anrufung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Dritter Unterabschnitt
§ 22 Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 23 Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 24 Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 25 Beanstandungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 26 Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Dritter Abschnitt
Erster Unterabschnitt
§ 27 Anwendungsbereich
§ 28 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke
§ 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung
§ 30 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form
§ 31 Besondere Zweckbindung
§ 32 (weggefallen)
Zweiter Unterabschnitt
§ 33 Benachrichtigung des Betroffenen
§ 34 Auskunft an den Betroffenen
§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
Dritter Unterabschnitt
§ 36 (weggefallen)
§ 37 (weggefallen)
§ 38 Aufsichtsbehörde
§ 38a Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen
Vierter Abschnitt
§ 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
§ 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
§ 41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
§ 42 Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle
Fünfter Abschnitt
§ 43 Bußgeldvorschriften
§ 44 Strafvorschriften
Sechster Abschnitt
§ 45 Laufende Verwendungen
§ 46 Weitergeltung von Begriffsbestimmungen
Anlage (zu § 9 Satz 1)

Amtliche Anmerkung

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31).

Literatur im Internet zum BDSG

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