Bundesdatenschutzgesetz
| Sechster Abschnitt - Übergangsvorschriften (§§ 45 - 48) |
(1) Wird in besonderen Rechtsvorschriften des Bundes der Begriff Datei verwendet, ist Datei
| 1. | eine Sammlung personenbezogener Daten, die durch automatisierte Verfahren nach bestimmten Merkmalen ausgewertet werden kann (automatisierte Datei), oder | |
| 2. | jede sonstige Sammlung personenbezogener Daten, die gleichartig aufgebaut ist und nach bestimmten Merkmalen geordnet, umgeordnet und ausgewertet werden kann (nicht automatisierte Datei). |
Nicht hierzu gehören Akten und Aktensammlungen, es sei denn, dass sie durch automatisierte Verfahren umgeordnet und ausgewertet werden können.
(2) Wird in besonderen Rechtsvorschriften des Bundes der Begriff Akte verwendet, ist Akte jede amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienende Unterlage, die nicht dem Dateibegriff des Absatzes 1 unterfällt; dazu zählen auch Bild- und Tonträger. Nicht hierunter fallen Vorentwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen.
(3) Wird in besonderen Rechtsvorschriften des Bundes der Begriff Empfänger verwendet, ist Empfänger jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle. Empfänger sind nicht der Betroffene sowie Personen und Stellen, die im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum personenbezogene Daten im Auftrag erheben, verarbeiten oder nutzen.
Rechtsprechung zu § 46 BDSG
6 Entscheidungen zu § 46 BDSG in unserer Datenbank:
- BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09
Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis
- BVerwG, 28.11.2007 - 6 A 2.07
Bundesnachrichtendienst; Daten; Dateien; Akten; Auskunftsanspruch; ...
- VG Köln, 24.11.2011 - 13 K 1549/10
- VGH Bayern, 07.10.2008 - 5 BV 07.2162
Keine Weitergabe von Adressdaten
- OVG Niedersachsen, 08.08.2008 - 11 LA 194/08
Löschung von personenbezogenen Daten im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem ...
- LG Karlsruhe, 25.07.2002 - 15 StVK 30/02
Strafvollzug: Zulässige Speicherung erkennungsdienstlicher Unterlagen bzw. ...
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Querverweise
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 49c (Dateiregelungen) (zu § 46 I)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 163d I (zu § 46 I)
- Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke, Dateiregelungen, länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
- Abgabenordnung (AO)
- Einleitende Vorschriften
- Steuergeheimnis
- § 30 II, VI (Steuergeheimnis) (zu § 46 I)