Bundesrepublik Deutschland
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Artikel 1 des Gesetzes vom 05.12.2006 (BGBl. I S. 2748), in Kraft getreten am 01.01.2007
zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.11.2011 (BGBl. I S. 2298) m.W.v. 03.12.2011
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
(Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit)
Artikel 1 des Gesetzes vom 05.12.2006 (BGBl. I S. 2748), in Kraft getreten am 01.01.2007zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.11.2011 (BGBl. I S. 2298) m.W.v. 03.12.2011
Abschnitt 1 Elterngeld (§§ 1 - 14)
§ 1 Berechtigte
§ 2 Höhe des Elterngeldes
§ 3 Anrechnung von anderen Leistungen
§ 4 Bezugszeitraum
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen
§ 6 Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit
§ 7 Antragstellung
§ 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen
§ 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
§ 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
§ 11 Unterhaltspflichten
§ 12 Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel
§ 13 Rechtsweg
§ 14 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 2
§ 15 Anspruch auf Elternzeit
§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
§ 17 Urlaub
§ 18 Kündigungsschutz
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
§ 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
§ 21 Befristete Arbeitsverträge
Abschnitt 3
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