Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
| Abschnitt 2 - Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§§ 15 - 21) |
Literatur im Internet zu § 19 BEEG
- § 19 BEEG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 19 BEEG:
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Allgemeiner Kündigungsschutz
- §§ 4 ff (Anrufung des Arbeitsgerichtes)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- Personelle Angelegenheiten
- Personelle Einzelmaßnahmen
- § 102 (Mitbestimmung bei Kündigungen)
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