Rechtsprechung zu § 1 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 6 Entscheidungen zu § 1 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Urteilsbesprechung zu § 1 BGB bei ibr-online
- BSG, durch Vergewaltigung gezeugtes behindertes Kind, 16.4.02
§ 1 OEG, auch Personen, die durch die Gewalttat selbst gezeugt werden, können einen Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz haben (vgl. § 1 BGB)
- BGH, heterologe Insemination, 3.5.95 (BGHZ 129, 297)
§ 1600 BGB aF, Anfechtungsrecht des Scheinvaters kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden (Hinweis: die Entscheidung ist überholt durch die gesetzliche Neuregelung in § 1600 II BGB aufgrund Gesetzes vom 9.4.02);
Übernahme einer Unterhaltspflicht durch Vertrag gilt auch nach erfolgreicher Ehelichkeitsanfechtung, zur Widerruflichkeit eines solchen Vertrages;
zum Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. nunmehr § 313 BGB <Fassung ab 1.1.02>) bei Unterhaltsverträgen: wer den Wegfall selbst herbeiführt, kann sich auf ihn nicht berufen;
§ 328 BGB, auch einem noch nicht Geborenen (§ 1 BGB) können vertraglich Rechte zugewendet werden;
§ 6 AGBG (jetzt § 306 BGB <Fassung ab 1.1.02>) gilt auch dann, wenn sich die Unwirksamkeit einer Klausel nicht aus dem AGBG, sondern aus anderen gesetzlichen Vorschriften ergibt
- BGH, Änderung des Entbindungskonzepts, 6.12.88 (BGHZ 106, 153)
§ 823 I BGB, Aufklärungspflichten bei einer Risikogeburt;
Zuordnung von Vermögensschäden zwischen Mutter und Kind;
§ 823 BGB, Haftung auch für Schädigungen vor der Geburt (also vor Erlangung der Rechtsfähigkeit, § 1 BGB)
Literatur im Internet zu § 1 BGB
Querverweise
Auf § 1 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- BGB
- Familienrecht
- Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
- Rechtliche Betreuung
- § 1897 (Bestellung einer natürlichen Person)
- BGB
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Geschäftsfähigkeit
- §§ 104 ff (Geschäftsunfähigkeit)
- Familienrecht
- Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
- Pflegschaft
- § 1912 (Pflegschaft für eine Leibesfrucht)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Parteifähigkeit; Prozessfähigkeit
- § 50 I (Parteifähigkeit)
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