Rechtsprechung zu § 1 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 8 Entscheidungen zu § 1 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Urteilsbesprechung zu § 1 BGB bei ibr-online
- BSG, durch Vergewaltigung gezeugtes behindertes Kind, 16.4.02
§ 1 OEG, auch Personen, die durch die Gewalttat selbst gezeugt werden, können einen Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz haben (vgl. § 1 BGB)
- BGH, heterologe Insemination, 3.5.95 (BGHZ 129, 297)
§ 1600 BGB aF, Anfechtungsrecht des Scheinvaters kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden (Hinweis: die Entscheidung ist überholt durch die gesetzliche Neuregelung in § 1600 II BGB aufgrund Gesetzes vom 9.4.02);
Übernahme einer Unterhaltspflicht durch Vertrag gilt auch nach erfolgreicher Ehelichkeitsanfechtung, zur Widerruflichkeit eines solchen Vertrages;
zum Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. nunmehr § 313 BGB <Fassung ab 1.1.02>) bei Unterhaltsverträgen: wer den Wegfall selbst herbeiführt, kann sich auf ihn nicht berufen;
§ 328 BGB, auch einem noch nicht Geborenen (§ 1 BGB) können vertraglich Rechte zugewendet werden;
§ 6 AGBG (jetzt § 306 BGB <Fassung ab 1.1.02>) gilt auch dann, wenn sich die Unwirksamkeit einer Klausel nicht aus dem AGBG, sondern aus anderen gesetzlichen Vorschriften ergibt
- BGH, Änderung des Entbindungskonzepts, 6.12.88 (BGHZ 106, 153)
§ 823 I BGB, Aufklärungspflichten bei einer Risikogeburt;
Zuordnung von Vermögensschäden zwischen Mutter und Kind;
§ 823 BGB, Haftung auch für Schädigungen vor der Geburt (also vor Erlangung der Rechtsfähigkeit, § 1 BGB)
Literatur im Internet zu § 1 BGB
- § 1 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Nasciturus
Rechtsfähigkeit (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 1 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- BGB
- Familienrecht
- Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft
- Rechtliche Betreuung
- § 1897 (Bestellung einer natürlichen Person)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Parteifähigkeit; Prozessfähigkeit
- § 50 I (Parteifähigkeit)
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 1 BGB bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (12)
Eigene Frage stellen