Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
| Abschnitt 2 - Sachen und Tiere (§§ 90 - 103) |
Rechtsprechung zu § 100 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 36 Entscheidungen zu § 100 BGB im Volltext bei
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Literatur im Internet zu § 100 BGB
- Wohnwert - Nutzungsentschädigung
von RiOLG Fritz Finke
Die Nutzung des Familienheims im Unterhaltsrecht und allgemeinen Zivilrecht
Forum Familienrecht 5/2007, S. 185-192
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 100 BGB:
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verzug des Gläubigers
- § 302 (Nutzungen)
- Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Ungerechtfertigte Bereicherung
- § 818 I (Umfang des Bereicherungsanspruchs)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Dienstbarkeiten
- Nießbrauch
- Nießbrauch an Sachen
- § 1030 (Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen)
- Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
- Pfandrecht an beweglichen Sachen
- § 1213 (Nutzungspfand)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Elterliche Sorge
- § 1698 II (Herausgabe des Kindesvermögens; Rechnungslegung)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Wohnungseigentum
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- § 16 I (Nutzungen, Lasten und Kosten)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Verfall und Einziehung
- § 73 II 1 (Voraussetzungen des Verfalls)
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