Rechtsprechung zu § 1000 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 8 Entscheidungen zu § 1000 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BGH, Schwiegertochter Grundstücksschenkung, 13.10.78 (NJW 1979, 716)
§§ 1000, 996, berechtigte Besitzerin, (keine) Regelungslücke, Forderungsverzicht, § 999 II, unberechtigte Fremdbesitzerin
Literatur im Internet zu § 1000 BGB
Querverweise
Auf § 1000 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- BGB
- Sachenrecht
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Erbschaftsanspruch
- § 2022 (Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 233 (Drittes Buch. Sachenrecht)
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 273 II (Zurückbehaltungsrecht)
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
- § 51 Nr. 2 (Sonstige Absonderungsberechtigte)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Strafbarer Eigennutz
- § 289 (Pfandkehr)
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