Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011) |
Titel 4 - Ansprüche aus dem Eigentum (§§ 985 - 1007) |
1Der Besitzer kann den Anspruch auf den Ersatz der Verwendungen nur geltend machen, wenn der Eigentümer die Sache wiedererlangt oder die Verwendungen genehmigt. 2Bis zur Genehmigung der Verwendungen kann sich der Eigentümer von dem Anspruch dadurch befreien, dass er die wiedererlangte Sache zurückgibt. 3Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn der Eigentümer die ihm von dem Besitzer unter Vorbehalt des Anspruchs angebotene Sache annimmt.
recht des Besitzers § 1001Klage auf Verwendungsersatz § 1002Erlöschen des Verwendungsanspruchs § 1003Befriedigungsrecht des Besitzers § 1004Beseitigungs-
und Unterlassungs-
anspruch § 1005Verfolgungsrecht § 1006Eigentumsvermutung für Besitzer § 1007Ansprüche des früheren Besitzers, Ausschluss bei Kenntnis
Rechtsprechung zu § 1001 BGB
57 Entscheidungen zu § 1001 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 02.10.2015 - V ZR 221/14
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: Vorbehaltlose Herausgabe durch den Besitzer auf ...
- BGH, 18.07.2014 - V ZR 291/13
Entschädigung des ehemaligen Mitglieds einer LPG für den Verlust des Eigentums an ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Dresden, 17.10.2013 - 10 U 651/13
Eigentumsverhältnisse an einer Meliorationsanlage
- OLG Dresden, 17.10.2013 - 10 U 651/13
- OLG Düsseldorf, 06.03.2023 - 9 U 149/19
Grenzen der Befugnis des Testamentsvollstreckers zur Veräußerung eines ...
- OLG Brandenburg, 29.06.2023 - 5 U 81/20
Rechtsfolgen fehlender Beteiligung des Eigentümers an der Zwangsversteigerung; ...
- LG Bonn, 09.08.2019 - 1 O 20/19
Einwilligungsvorbehalt - KFZ Reparatur - Vergütung
- BGH, 24.06.2002 - II ZR 266/01
Anforderungen an die Erteilung einer Genehmigung
- OLG Brandenburg, 07.05.2015 - 5 U (Lw) 87/14
Berufungsverfahren über den Vorbehalt des Anspruchs auf Verwendungsersatz bei ...
- OLG München, 10.11.2016 - 20 U 2080/16
Steigerung des Verkehrswertes einer Wohnung durch Aufwendungen
- OLG Nürnberg, 19.03.2013 - 14 U 613/12
Verwendungsersatzanspruch eines Bergungs- und Abschleppunternehmers wegen der ...
Querverweise
Auf § 1001 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Erbschaftsanspruch
- § 2022 (Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen)