Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296)   
   Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011)   
   Titel 5 - Miteigentum (§§ 1008 - 1011)   
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Textdarstellung

  

§ 1010
Sondernachfolger eines Miteigentümers

(1) Haben die Miteigentümer eines Grundstücks die Verwaltung und Benutzung geregelt oder das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, für immer oder auf Zeit ausgeschlossen oder eine Kündigungsfrist bestimmt, so wirkt die getroffene Bestimmung gegen den Sondernachfolger eines Miteigentümers nur, wenn sie als Belastung des Anteils im Grundbuch eingetragen ist.

(2) Die in den §§ 755, 756 bestimmten Ansprüche können gegen den Sondernachfolger eines Miteigentümers nur geltend gemacht werden, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind.

Rechtsprechung zu § 1010 BGB

144 Entscheidungen zu § 1010 BGB in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 1010 BGB verweisen folgende Vorschriften:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Sachenrecht
        Eigentum
          Miteigentum
            § 1008 (Miteigentum nach Bruchteilen)
     
      Erbrecht
        Rechtliche Stellung des Erben
          Mehrheit von Erben
            Rechtsverhältnis der Erben untereinander
              § 2044 (Ausschluss der Auseinandersetzung)
    Kostenordnung (KostO) 
      Gerichtskosten
        Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
          2. Grundbuchsachen
            § 65 (Eintragung von Verfügungsbeschränkungen)
    Baugesetzbuch (BauGB) 
      Allgemeines Städtebaurecht
        Sicherung der Bauleitplanung
          Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen
            § 22 (Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen)
     
      Überleitungs- und Schlussvorschriften
        Überleitungsvorschriften
          § 245c (Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt)
        Schlussvorschriften
          § 250 (Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten)
Was ist das?

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