Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296)   
   Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten (§§ 1018 - 1093)   
   Titel 2 - Nießbrauch (§§ 1030 - 1089)   
   Untertitel 1 - Nießbrauch an Sachen (§§ 1030 - 1067)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 1032
Bestellung an beweglichen Sachen

1Zur Bestellung des Nießbrauchs an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass diesem der Nießbrauch zustehen soll. 2Die Vorschriften des § 929 Satz 2, der §§ 930 bis 932 und der §§ 933 bis 936 finden entsprechende Anwendung; in den Fällen des § 936 tritt nur die Wirkung ein, dass der Nießbrauch dem Recht des Dritten vorgeht.

Vorherige Gesetzesfassung

§ 1030Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen § 1031Erstreckung auf Zubehör § 1032Bestellung an beweglichen Sachen § 1033Erwerb durch Ersitzung § 1034Feststellung des Zustands § 1035Nießbrauch an Inbegriff von Sachen; Verzeichnis § 1036Besitzrecht; Ausübung des Nießbrauchs § 1037Umgestaltung § 1038Wirtschaftsplan für Wald und Bergwerk § 1039Übermäßige Fruchtziehung § 1040Schatz § 1041Erhaltung der Sache § 1042Anzeigepflicht des Nießbrauchers § 1043Ausbesserung oder Erneuerung § 1044Duldung von Ausbesserungen § 1045Versicherungspflicht des Nießbrauchers § 1046Nießbrauch an der Versicherungs-
forderung
§ 1047Lastentragung § 1048Nießbrauch an Grundstück mit Inventar § 1049Ersatz von Verwendungen § 1050Abnutzung § 1051Sicherheitsleistung § 1052Gerichtliche Verwaltung mangels Sicherheitsleistung § 1053Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch § 1054Gerichtliche Verwaltung wegen Pflichtverletzung § 1055Rückgabepflicht des Nießbrauchers § 1056Miet- und Pachtverhältnisse bei Beendigung des Nießbrauchs § 1057Verjährung der Ersatzansprüche § 1058Besteller als Eigentümer § 1059Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung § 1059aÜbertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft § 1059bUnpfändbarkeit § 1059cÜbergang oder Übertragung des Nießbrauchs § 1059dMiet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs § 1059eAnspruch auf Einräumung des Nießbrauchs § 1060Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte § 1061Tod des Nießbrauchers § 1062Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör § 1063Zusammentreffen mit dem Eigentum § 1064Aufhebung des Nießbrauchs an beweglichen Sachen § 1065Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts § 1066Nießbrauch am Anteil eines Miteigentümers § 1067Nießbrauch an verbrauchbaren Sachen
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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 1032 BGB:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Allgemeiner Teil
        Rechtsgeschäfte
          Willenserklärung
            § 135 II (Gesetzliches Veräußerungsverbot) (zu § 1032 S. 2)
          Bedingung und Zeitbestimmung
            § 161 III (Unwirksamkeit von Verfügungen während der Schwebezeit) (zu § 1032 S. 2)
     
      Sachenrecht
        Dienstbarkeiten
          Nießbrauch
            Nießbrauch an Rechten
              § 1075 I (Wirkung der Leistung)
     
      Erbrecht
        Testament
          Einsetzung eines Nacherben
            § 2113 III (Verfügungen über Grundstücke, Schiffe und Schiffsbauwerke; Schenkungen) (zu § 1032 S. 2)
          Testamentsvollstrecker
            § 2211 II (Verfügungsbeschränkung des Erben) (zu § 1032 S. 2)
    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Zwangsvollstreckung
        Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen
          § 898 (Gutgläubiger Erwerb) (zu § 1032 S. 2)
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