Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten (§§ 1018 - 1093) |
Titel 2 - Nießbrauch (§§ 1030 - 1089) |
Untertitel 1 - Nießbrauch an Sachen (§§ 1030 - 1067) |
(1) 1Sind verbrauchbare Sachen Gegenstand des Nießbrauchs, so wird der Nießbraucher Eigentümer der Sachen; nach der Beendigung des Nießbrauchs hat er dem Besteller den Wert zu ersetzen, den die Sachen zur Zeit der Bestellung hatten. 2Sowohl der Besteller als der Nießbraucher kann den Wert auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen.
(2) Der Besteller kann Sicherheitsleistung verlangen, wenn der Anspruch auf Ersatz des Wertes gefährdet ist.
forderung § 1047Lastentragung § 1048Nießbrauch an Grundstück mit Inventar § 1049Ersatz von Verwendungen § 1050Abnutzung § 1051Sicherheitsleistung § 1052Gerichtliche Verwaltung mangels Sicherheitsleistung § 1053Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch § 1054Gerichtliche Verwaltung wegen Pflichtverletzung § 1055Rückgabepflicht des Nießbrauchers § 1056Miet- und Pachtverhältnisse bei Beendigung des Nießbrauchs § 1057Verjährung der Ersatzansprüche § 1058Besteller als Eigentümer § 1059Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung § 1059aÜbertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft § 1059bUnpfändbarkeit § 1059cÜbergang oder Übertragung des Nießbrauchs § 1059dMiet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs § 1059eAnspruch auf Einräumung des Nießbrauchs § 1060Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte § 1061Tod des Nießbrauchers § 1062Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör § 1063Zusammentreffen mit dem Eigentum § 1064Aufhebung des Nießbrauchs an beweglichen Sachen § 1065Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts § 1066Nießbrauch am Anteil eines Miteigentümers § 1067Nießbrauch an verbrauchbaren Sachen
Rechtsprechung zu § 1067 BGB
8 Entscheidungen zu § 1067 BGB in unserer Datenbank:
- FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15
Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen führen die Vereinbarung eines ...
- OLG München, 24.11.2005 - 6 U 5627/04
Vormundschafts- und Betreuungsrecht
- BGH, 02.11.2001 - V ZR 264/00
Rechtsstellung des Nießbrauchers eines landwirtschaftlichen Betriebes; Aufgabe ...
- BGH, 18.11.1974 - VIII ZR 236/73
Verfügungsbefugnis des Nießbrauchers über ein Unternehmen - Wirksamkeit einer ...
- BayObLG, 26.02.1999 - 1Z BR 193/98
Beschwerde des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen eine die Entlassung des ...
- RG, 23.02.1905 - IV 414/04
Verpflichtung des Ehemannes zur Sicherheitsleistung. B.G.B. § 1391
- BGH, 30.10.1957 - IV ZR 138/57
Rechtsmittel
- FG Bremen, 25.10.2001 - 101108K 1
Querverweise
Auf § 1067 BGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 1067 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Sachen und Tiere
- § 92 (Verbrauchbare Sachen) (zu § 1067 I)
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Eidesstattliche Versicherung. Untersuchung und Verwahrung von Sachen. Pfandverkauf
- § 164