Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten (§§ 1018 - 1093) |
Titel 2 - Nießbrauch (§§ 1030 - 1089) |
Untertitel 2 - Nießbrauch an Rechten (§§ 1068 - 1084) |
Zitiervorschläge
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§ 1068Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten
§ 1069Bestellung
§ 1070Nießbrauch an Recht auf Leistung
§ 1071Aufhebung oder Änderung des belasteten Rechts
§ 1072Beendigung des Nießbrauchs
§ 1073Nießbrauch an einer Leibrente
§ 1074Nießbrauch an einer Forderung; Kündigung und Einziehung
§ 1075Wirkung der Leistung
§ 1076Nießbrauch an verzinslicher Forderung
§ 1077Kündigung und Zahlung
§ 1078Mitwirkung zur Einziehung
§ 1079Anlegung des Kapitals
§ 1080Nießbrauch an Grund- oder Rentenschuld
§ 1081Nießbrauch an Inhaber- oder Orderpapieren
§ 1082Hinterlegung
§ 1083Mitwirkung zur Einziehung
§ 1084Verbrauchbare Sachen
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Rechtsprechung zu § 1072 BGB
13 Entscheidungen zu § 1072 BGB in unserer Datenbank:
- OLG München, 11.01.2016 - 34 Wx 333/15
Grundbucheinsicht des Wohnungseigentümers
- OLG Bremen, 19.11.2014 - 1 U 15/14
Rechtsfolgen bei Tod eines Nießbrauchsberechtigten; Umschreibung eines ...
- FG Köln, 20.10.2022 - 6 K 1506/17
Höhe der Abschreibung für ein vermietetes Bürogebäude mit Wohnungen, ...
- BFH, 11.11.2009 - II R 54/08
Rückabwicklung einer Schenkung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Änderung ...
- FG Thüringen, 02.09.1998 - III 326/97
Zum Gestaltungsmissbrauch bei Ersetzung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts ...
- BFH, 27.04.2005 - II R 52/02
Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem ...
- BFH, 18.10.2000 - II R 50/98
Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer
- BGH, 03.12.1954 - V ZR 103/54
Rechtsmittel
- RG, 23.10.1909 - V 569/08
Nießbrauch; Zurückbehaltungsrecht
- AG Aschersleben, 09.11.1999 - 3 C 278/99
Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung gegenüber einem Inhaber eines ...
Querverweise
Auf § 1072 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Dienstbarkeiten
- Nießbrauch
- Nießbrauch an Rechten
- § 1068 (Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten)